Im Rechtsstreit zwischen dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau gegen das Recherche-Kollektiv Correctiv hat das Hamburger Landgericht am Dienstag eine Einschätzung zu einer Kernformulierung des Correctiv-Berichts zu dem sogenannten Potsdamer Treffen von 2023 gegeben. Das Portal Legal Tribune Online berichtete.
Bei dem Potsdamer Treffen handelt es sich um eine geheime Zusammenkunft im November 2023 in der Villa Adlon bei Potsdam. Auf der Veranstaltung stellte der Rechtsextremist Martin Sellner als „Masterplan zur Remigration“ bezeichnete Überlegungen vor. Anwesend waren Mitglieder der AfD, CDU, ÖVP, des Vereins Werteunion, der Identitären Bewegung und weitere Personen. Auch Vosgerau selbst nahm an der Versammlung teil. Die Veranstaltung wurde Mitte Januar 2024 durch Correctiv publik.
Correctiv räumte Fehler vor Gericht ein
Correctiv schrieb in der Recherche von einem „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“. Tatsächlich wurde in Potsdam aber nicht über Ausweisungen deutscher Staatsbürger diskutiert, was Correctiv bei einer anderen Gerichtsverhandlung selbst einräumte. Vosgerau sowie der Organisator des Treffens, Gernot Mörig, verklagten daraufhin Correctiv auf Unterlassung.
Das Landgericht in Hamburg bewertete den Satz zum „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ als zulässige Meinungsäußerung und nicht als unwahre Tatsachenbehauptung. Auch aufgrund der Positionierung im Epilog werde im Kontext deutlich, dass es sich bei der Formulierung „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ um eine Bewertung handele.
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Der Begriff dürfe als einordnende Meinungsäußerung verwendet werden, da Sellners rechtsextremistische Ideen als Tatsachengrundlage für eine derartige gleichsetzende Einordnung ausreichten. Die Aussage sei also rechtlich nicht zu beanstanden. Die Fehlinterpretation einiger Medien, die den Satz als Tatsache übernahmen, sei deren eigene Verantwortung.
Die Correctiv-Recherche löste bundesweit Empörung aus. Zahlreiche Demonstrationen wurden bundesweit veranstaltet, insgesamt nahmen rund eine Million Menschen daran teil.
Rechtsstreit zwischen Vosgerau und Correctiv dauert schon länger
Vosgerau reichte beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Darin bekräftigten neben Vosgerau sechs weitere Teilnehmer durch eidesstattliche Versicherungen, dass Correctiv „in entscheidender Hinsicht die Unwahrheit gesagt“ habe. Dabei ging es unter anderem um die Aussage zur Ausweisung deutscher Staatsbürger.
Das Gericht gab ihm in einer Aussage recht, zwei weitere Behauptungen dürfen weiter verbreitet werden. Weiterhin darf Correctiv schreiben, dass sich Vosgerau auf Nachfrage nicht habe daran erinnern wollen, dass Sellner auch über die Ausbürgerung von deutschen Staatsbürgern gesprochen habe. Zudem darf weiterhin behauptet werden, dass Vosgerau bei den Bedenken bezüglich der Briefwahl mitdiskutierte; dabei wurden „junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten“, problematisiert.
Gegen die Entscheidungen des Landgerichts legte Vosgerau Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg ein. Dieses wies die Beschwerden Ende März 2024 ab. Das Gericht entschied, das Weglassen von Informationen durch Correctiv sei zulässig gewesen. In einer zweiten von Vosgerau angegriffenen Passage habe Correctiv zwar eine Falschaussage getätigt, doch entstehe durch diese kein falscher Eindruck. Es sei für die Bewertung unerheblich, ob Correctiv durch nicht angreifbare Meinungsäußerungen die Fehlvorstellung erweckt habe, auf dem Treffen sei über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen worden.
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