Einerseits müssen Polizisten an der Zimmertür im Flüchtlingsheim klopfen, wenn sie einen Ausländer zum Abschiebeflug abholen wollen. Das Bundesverfassungsgericht beschloss kürzlich, dass die Beamten einen richterlichen Durchsuchungsbefehl brauchen, weil das Grundgesetz die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Andererseits dürfen Polizisten künftig heimlich in Wohnungen einbrechen. So hat es nun das Abgeordnetenhaus beschlossen.
Kritik an Regelungen
Berlins neues Polizeigesetz: Totalüberwachung sogar bei Urkundenfälschung und Wettbetrug
Polizisten dürfen jetzt heimlich in Wohnungen einbrechen. Linke und Grüne sehen „Datenspeicherung in nie dagewesenem Ausmaß“.
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Berliner Ermittler sollen jetzt heimlich mitlesen.
© Yuri Arcurs/imago
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