Feuerwerk

Hohe Geldstrafe bei Verstoß: Diese Berliner Bezirke verbieten Böllern

Bis auf wenige Stunden rund um Silvester ist das Böllern in mehreren Bezirken komplett verboten. Es droht eine hohe Geldstrafe.

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In Friedrichshain-Kreuzberg ist Böllern vor und nach Silvester dieses Jahr nicht erlaubt.

In Friedrichshain-Kreuzberg ist Böllern vor und nach Silvester dieses Jahr nicht erlaubt.

© Julius-Christian Schreiner/dpa

In der Debatte um Silvesterfeuerwerk und mögliche Böllerverbote hat auch der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Konsequenzen gezogen. Bis auf einen Zeitraum von 13 Stunden rund um Neujahr ist das Zünden von Feuerwerk im gesamten Bezirk verboten, heißt es in einer Pressemitteilung des Bezirksamts. Erlaubt ist das Abbrennen nur zwischen dem 31. Dezember ab 18 Uhr und dem 1. Januar bis 7 Uhr morgens. Wer gegen die Regelung verstößt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Ähnliche Anordnungen wie in Friedrichshain-Kreuzberg hatte es in der vergangenen Woche etwa auch in den Bezirken Pankow, Reinickendorf und Marzahn-Hellersdorf gegeben. Auch hier ist das Abfeuern von „Knallkörper der Kategorie F2“ bis auf das 13-stündige Zeitfenster an Neujahr untersagt. Die Regel gilt außerdem im Bezirk Neukölln, der in den vergangenen Jahren wegen ausufernder privater Feuerwerke immer wieder in den Fokus gerückt war.

Die Bezirke begründen ihre Entscheidung mit einem Risiko für Verletzungen, Lärmschutz und einer Belastung für Tiere und Umwelt durch die Feuerwerkskörper. „In den letzten Jahren ist auffällig, dass insbesondere tagsüber zu Silvester und Neujahr vermehrt Böller missbräuchlich und ausschließlich aufgrund ihrer Knallwirkung abgebrannt werden“, teilte Julia Schrod-Thiel (CDU) mit, Reinickendorfer Bezirksstadträtin für Ordnung und Umwelt. „Diese Praxis stellt eine besondere Gefahr dar, da sie den öffentlichen Frieden und die Sicherheit stört. Tagsüber sind mehr Menschen unterwegs, was das Risiko von Verletzungen und Sachschäden erhöht“, sagte Schrod-Thiel weiter.

Mehrheit der Berliner für mehr böllerfreie Zonen

Eine große Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner hatte sich zuletzt für ein weitreichendes Böllerverbot in der Hauptstadt ausgesprochen. Im BerlinTrend im Auftrag des RBB von Ende November gaben 75 Prozent der Befragten an, dass sie ein Verbot von privatem Feuerwerk befürworten. Nur 21 Prozent sprachen sich in der Umfrage von Infratest dimap dagegen aus.

Zudem sprachen sich 87 Prozent der Befragten dafür aus, weitere sogenannte böllerfreie Zonen einzurichten. Beim Jahreswechsel 2024/2025 hatte es solche Verbotszonen am Alexanderplatz und in jeweils zwei Nachbarschaften in Schöneberg und Neukölln gegeben. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte kürzlich angedeutet, dass mit dem Gebiet um die Admiralbrücke im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine weitere Zone dazukommen könnte.

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Den Bezirken und auch dem Land Berlin ist es nicht möglich, ein generelles Verbot für das Abbrennen von Pyrotechnik auszusprechen. Der Gebrauch von Feuerwerk ist bundesweit in der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ geregelt. Zu den üblichen Feuerwerkskörpern für Silvester der Kategorie F 2 heißt es dort, während des ganzen Jahres sei das nur erlaubt für Personen mit besonderen Genehmigungen. 

Aber für Silvester gilt die Ausnahme: „Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ In dichtbesiedelten Gemeinden können Behörden das Abbrennen in diesem Zeitraum aber noch weiter einschränken.

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