Nach einer aktuellen Auswertung des Portals Immobilienscout ist in den fünf größten Städten Deutschlands mittlerweile jede dritte angebotene Wohnung möbliert. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse, die viele Vermieter durch die Ausstattung der Wohnungen mit Möbeln oder durch Kurzzeitvermietungen umgehen wollen, wie die taz zuvor berichtete. Kurzzeitvermietungen, die laut Gesetz für den „vorübergehenden Gebrauch“ vorgesehen sind, unterliegen offiziell keinem Mieterschutz. Ursprünglich waren sie als Ausnahme gedacht, etwa für befristete Aufenthalte oder Arbeitseinsätze. Seit Einführung der Mietpreisbremse verzeichnen diese jedoch einen starken Anstieg. Die Gesetzeslage ist dabei unklar, da nicht eindeutig geregelt ist, wie lange ein Mietverhältnis als „vorübergehend“ gilt.
Mieterschutz
Gesetzesnovelle beim Mietrecht: Möblierte Wohnungen sollen Mieterschutz nicht aushebeln
Justizministerin Hubig plant mit einem Gesetzentwurf neue Regelungen im Mietrecht. Konkret geht es um möblierte Wohnungen, Kündigungsschutz und Indexmieten.
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