Gegen Amazon Prime haben in Deutschland Verbraucherzentralen mehrere Sammelklagen eingereicht. Dabei geht es einerseits um das Zeigen von Werbung auf Amazon Prime und um die einseitige Erhöhung der Abogebühren. In beiden Fällen können sich betroffene Kunden Sammelklagen gegen Amazon Prime kostenlos anschließen.
Im Februar 2024 hatte Amazon Prime Werbung für seinen Videodienst eingeführt. Nutzer mussten entweder die Unterbrechungen ihrer Serien und Filme akzeptieren oder monatlich 2,99 Euro zusätzlich zahlen – ohne zuvor ausdrücklich zugestimmt zu haben. Das Landgericht München I wertete dieses Vorgehen als unzulässige Vertragsänderung. Grundlage sei gewesen, dass ein werbefreies Angebot ursprünglich Vertragsbestandteil war.
Ziel ist eine Entschädigung für betroffene Prime-Kunden. Je nach Laufzeit können sich Rückzahlungen von bis zu 60 Euro ergeben. Das Münchner Urteil ist allerdings bisher nicht rechtskräftig. Laut der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen haben sich bereits über 180.000 Kunden der Sammelklage angeschlossen.
Parallel läuft eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen einer Preiserhöhung des Prime-Abos im Herbst 2022. Diese Erhöhung sei ohne wirksame Zustimmung der Kunden erfolgt. Betroffen sind alle Nutzer, die Prime bereits seit Sommer 2022 hatten.
Sammelklage gegen Amazon Prime kostenlos
Die Beteiligung an den Sammelklagen ist kostenlos. Voraussetzung ist eine Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Verbraucherzentralen bieten dafür Online-Checks und Ausfüllhilfen an. Wichtig: Für jede Klage ist eine separate Anmeldung erforderlich.
Links für die Beteiligungen an den Sammelklagen gegen Amazon Prime
- Werbeeinblendungen: FAQ und Klageregister
- Erhöhung Preise Abo: FAQ und Ausfüllhilfe für Klageregister
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