Kriegsrecht ausgerufen

Südkoreas Ex-Präsident zu mehreren Jahren Haft verurteilt

Der ehemalige Präsident Südkoreas, Yoon Suk Yeol, wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. In einem weiteren Prozess fordert die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe.

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Der ehemalige südkoreanische Präsident Yoon Suk Yeol ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter Baek Dae Hyun vom Zentralgericht in Seoul befand den Ex-Staatschef wegen Justizbehinderung und weiterer Anklagepunkte im Zusammenhang mit der vorübergehenden Ausrufung des Kriegsrechts für schuldig.

Yoon wurde unter anderem vorgeworfen, dem Präsidialen Sicherheitsdienst befohlen zu haben, Ermittler im vergangenen Januar an einer Vollstreckung eines Haftbefehls gegen ihn zu hindern, wie die Nachrichtenagentur Yonhap mitteilte.

„Er hat die Streitkräfte faktisch privatisiert, indem er Beamte des Präsidialen Sicherheitsdienstes einsetzte, die der Republik Korea loyal ergeben sind, um seine persönliche Sicherheit und seine Interessen zu wahren“, kritisierte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert.

Weiterer Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe

Yoon Suk Yeol hatte im Dezember 2024 inmitten eines Haushaltsstreits überraschend das Kriegsrecht in Südkorea ausgerufen. Der zunächst suspendierte Präsident wurde im April 2025 endgültig seines Amtes enthoben.

Er wurde weiterhin schuldig befunden, die Rechte von mehreren Kabinettsmitgliedern verletzt zu haben, weil sie nicht in Besprechungen über die Kriegsrecht-Ausrufung einbezogen wurden. Laut Yonhap bestätigte das Gericht jedoch einen Vorwurf nicht, laut dem Yoon die Verbreitung falscher Pressemitteilungen über die Ausrufung des Kriegsrechts angeordnet haben soll.

Gegen den ehemaligen Präsidenten laufen insgesamt acht Verfahren im Zusammenhang mit dem Versuch, das Kriegsrecht zu verhängen und der mutmaßlichen Korruption seiner Frau.

Die Staatsanwaltschaft fordert in einem weiteren Prozess laut Yonhap die Todesstrafe für Yoon. Das Gericht werde voraussichtlich am 19. Februar über den Fall entscheiden. Eine Hinrichtung gilt jedoch als unwahrscheinlich. Südkorea hat die Vollstreckung der Todesstrafe faktisch seit 1997 ausgesetzt. (mit AFP)

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