Die Staatsanwaltschaft Gera hat einen Strafbefehl gegen einen ehemaligen Landtagsabgeordneten der Linken aus Ostthüringen beantragt. Ihm wird der Besitz von kinderpornografischen und jugendpornografischen Inhalten vorgeworfen. Dies teilte die Behörde auf Anfrage mit. Der Fall hatte bereits 2024 im Vorfeld des Landtagswahlkampfs für Aufsehen gesorgt.
Bereits im August 2024 hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtags die Immunität des Abgeordneten aufgehoben. Unmittelbar danach durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft sowohl das Büro des Politikers im Landtag in Erfurt als auch sein Wahlkreisbüro in Ostthüringen. Beschlagnahmt wurden Rechner und Datenträger, die Ermittlungen erstreckten sich über einen längeren Zeitraum.
Das Verfahren, ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft Erfurt anhängig, wurde später an die Staatsanwaltschaft Gera übergeben, da diese für das Wahlkreisbüro des Beschuldigten zuständig ist. Nun liegt der Strafbefehl beim Amtsgericht Stadtroda, welches über dessen Erlass entscheiden muss. Sollte der Strafbefehl erlassen werden, könnte der Beschuldigte diesen akzeptieren und damit einen öffentlichen Prozess vermeiden. Ein Einspruch würde dagegen eine gerichtliche Verhandlung nach sich ziehen. Auf Anfrage der dpa erklärte der Beschuldigte, dass weder er noch seine Anwältin bislang Kenntnis vom Strafbefehl hätten. Daher äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen.
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