Mit dem neuen Monat März kommen einige Veränderungen auf Verbraucher zu. Dazu gehören Neuerungen bei den Fahrkartenkontrollen der Deutschen Bahn sowie Änderungen bei der Schufa. Ein Überblick über die wichtgsten Fragen und Antworten.
Die Wirtschaftsauskunftei Schufa ermöglicht künftig einen Einblick in die bei ihr gespeicherten Daten zur Bonitätsauskunft. Wer einen Kredit braucht, kann seinen Schufa-Score vom 17. März an digital und kostenlos einsehen. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung für den sogenannten Schufa-Account. Interessenten müssen sich zunächst in eine Warteliste eintragen und werden dann der Reihe nach freigeschaltet.
Deutschlandticket: Änderungen für Berlin-Abo-Inhaber
Ab dem 1. März liegt es im Ermessen der Ticketkontrolleure in Regionalzügen der Deutschen Bahn, bei Reisenden mit einem Deutschlandticket, Zeitkarten oder Ähnlichem auch nach dem Personalausweis zu fragen. Hintergrund ist der tödliche Angriff eines Schwarzfahrers auf einen Zugbegleiter Anfang Februar in Rheinland-Pfalz. Laut Bahnpersonal und Polizei führen Identitätskontrollen häufig zu Konfliktsituationen.
„Man könnte die Gewalt um etwa 18 Prozent senken, wenn man auf solche Kontrollen verzichtet“, so Verkehsminister Patrick Schnieder (CDU). Denkbar sind laut ihm bloße Stichprobenkontrollen wie in U- und S-Bahnen, die von größeren Mitarbeiterteams durchgeführt würden.
Für Berliner gibt es bei Fahrkarten-Abos eine Änderung. Aus dem Berlin-Abo wird das Deutschlandticket. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlt das Land Berlin (über die Verkehrsunternehmen) eine Gutschrift. So müssen Verbraucher insgesamt nicht mehr bezahlen, als beim Berlin-Abo vertraglich vereinbart.
Geheimnis um Schufa-Score wird offengelegt: Jeder kann ihn nachrechnen
Nach brutaler Tat in Rheinland-Pfalz: In Berlin nehmen Angriffe auf Bahnpersonal deutlich zu
Eine EU-Initiative zur Abschaffung der Zeitumstellung ist weitgehend im Sand verlaufen. Ende März ist es daher wieder soweit und es wird auf die Sommerzeit umgestellt. Die Nacht vom 28. auf den 29. März ist daher eine Stunde kürzer - die Stunde zwischen zwei und drei Uhr in der Früh entfällt.
Die grünen Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter laufen Ende Februar aus. Sie müssen durch schwarze Kennzeichen ersetzt werden, die von der Kfz-Versicherung ausgegeben werden. Der Farbwechsel wird jedes Jahr vollzogen, damit Polizei und Ordnungsamt einfacher erkennen können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
Am 1. März beginnt die im Bundesnaturschutz geregelte jährliche Schonfrist für Hecken und andere Gehölze aus. Sie dürfen dann radikal zurück geschnitten werden. Die Schonzeit dient dem Artenschutz und endet am 30. September.
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