Schwerin

Gericht urteilt: Plakataktion gegen Veteranentag zulässig

In Schwerin wurden zwei Aktivisten vom Vorwurf der Beleidigung von Bundeswehrsoldaten freigesprochen.

OAZ
2 Min
Nach einer umstrittenen Plakat-Aktion gegen den Veteranentag hat das Amtsgericht Schwerin zwei Angeklagte freigesprochen.

Nach einer umstrittenen Plakat-Aktion gegen den Veteranentag hat das Amtsgericht Schwerin zwei Angeklagte freigesprochen.

© Philip Dulian/dpa

Zwei Männer, die wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Bundeswehrsoldaten vor Gericht standen, wurden vom Amtsgericht Schwerin freigesprochen. Der Prozess drehte sich um eine Plakataktion im Juni vergangenen Jahres, die Kritik am Veteranentag und der Bundeswehr übte. Der Richter befand, dass die Aktion durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei und eine politische Botschaft transportiert habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten – einem 74-Jährigen und einem 36-Jährigen – vorgeworfen, mit ihren Plakaten aktive Soldaten der Bundeswehr in ihrer Ehre verletzt zu haben. Die Plakate, die unter anderem an Straßenbahnhaltestellen angebracht wurden, trugen provozierende Botschaften wie „Abhängen mit Nazipreppern?“ und „Deutscher Mix: Nazis, Patronen, Einzelfälle“. Zudem war ein Logo mit der Aufschrift „Braunes Heer“ zu sehen, das grafisch an das offizielle Bundeswehr-Logo angelehnt war. Zwei Zeugen hatten die Angeklagten beim Anbringen der Plakate beobachtet.

Die Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen von 400 Euro für den älteren und 1.600 Euro für den jüngeren Angeklagten. Sie argumentierte, dass die Plakate die Soldaten diffamierten und sich die Angeklagten wegen Beleidigung strafbar gemacht hätten.

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Aufgeheizte Stimmung im Gerichtssaal

Doch der Richter wies diese Einschätzung zurück. In seiner Urteilsbegründung erklärte er, dass die Inhalte der Plakate als politische Kritik zu werten seien und nicht ausschließlich der Herabwürdigung von Bundeswehrsoldaten dienten. Diese Art der Meinungsäußerung sei durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Damit folgte er nicht den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Der Prozess verlief in einer aufgeheizten Atmosphäre. Während der Zeugenvernehmungen kam es mehrfach zu Zwischenrufen aus dem Zuschauerraum, die die Justizvollzugsbeamten einschreiten ließen. Ein Zuschauer wurde schließlich aus dem Saal entfernt. Nach der Verkündung des Freispruchs applaudierten mehrere Anwesende, während die beiden Angeklagten erleichtert wirkten. (mit dpa)

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