Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt gegen den Journalisten und Verleger Lucas von Bothmer wegen eines Facebook-Posts, in dem er den Landrat des Kreises Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg (SPD), als „prunksüchtigen Landrat“ bezeichnet hatte. Der Vorwurf lautet auf Beleidigung eines Politikers nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches – eine Vorschrift, die umgangssprachlich auch als „Majestätsbeleidigung“ bekannt ist und unter anderem gegen üble Nachrede und Verleumdung gegenüber Personen des politischen Lebens gerichtet ist.
Nach Kritik am Landrat
Kreisverwaltung lässt Journalisten von Staatsanwaltschaft verfolgen
Ist das noch Meinungsfreiheit? Ein Journalist kritisierte den SPD-Landrat Stefan Sternberg als „prunksüchtig“. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.
OAZ
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Stefan Sternberg (SPD), Landrat von Ludwigslust-Parchim, steht wegen seines Dienstwagens und teurer Hotelreisen in der Kritik.
© Jens Büttner/dpa
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