Selbstbestimmungsgesetz

Wehrpflicht und Geschlecht: Wer gilt als Mann, und wer entscheidet das?

Die Bundeswehr orientiert sich am Geschlechtseintrag – Interessenverbände warnen vor Diskriminierung. Die Debatte um die Wehrpflicht stellt das Selbstbestimmungsgesetz infrage.

5 Min
Die transsexuelle Soldatin Anastasia Biefang scheiterte 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht: Ihre Beschwerde zum Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Die transsexuelle Soldatin Anastasia Biefang scheiterte 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht: Ihre Beschwerde zum Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

© Sebastian Willnow/dpa

Wer in Deutschland im Ernstfall zur Waffe gerufen wird, entscheidet sich auch aufgrund eines Eintrags im Melderegister: zum Geschlecht. Die Wehrpflicht-Debatte konfrontiert eine alte Verwaltungsfrage mit dem eingeführten Selbstbestimmungsgesetz, also der Möglichkeit der Geschlechtsänderung. Die Berliner Zeitung hat dazu bei der Bundeswehr wie auch beim LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg nachgefragt.

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