Infrastruktur

Acht Milliarden Euro Sanierungsbedarf an Berliner Unis: Senat will Gesellschaft gründen

Berlins Regierung will die baufälligen Hochschulgebäude der Stadt sanieren. Dafür soll nun eine eigene Gesellschaft gegründet werden, auch wenn das Geld fehlt.

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Das Hauptgebäude der Berliner Humboldt-Universität an der Straße Unter den Linden

Das Hauptgebäude der Berliner Humboldt-Universität an der Straße Unter den Linden

© Soeren Stache/dpa

Der Senat hat am Dienstag auf Vorlage von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) das Gesetz zur Gründung einer Berliner Hochschulbaugesellschaft (BHG) beschlossen. Sie soll als Anstalt des öffentlichen Rechts zentral für Neubau, Sanierung, Instandhaltung und Gebäudemanagement der landeseigenen Hochschulliegenschaften zuständig sein. Damit sollen die baufälligen Gebäude der elf staatlichen Hochschulen schneller saniert werden. Der Start der Gründungsphase ist nach Angaben der Senatskanzlei für 2026/2027 geplant.

Insgesamt geht es um rund 450 Gebäude mit einer Nutzfläche von 1,2 Millionen Quadratmetern. Viele dieser Immobilien stammen laut Gesetzentwurf aus den 1960er- und 1970er-Jahren und müssen teils komplett saniert werden. Der geschätzte Sanierungsbedarf liegt bei acht Milliarden Euro. Der Hochschulstandort-Entwicklungsplan des Landes nennt 389 Bauvorhaben, davon 240 Maßnahmen wegen Sanierungsstaus, wie eine Sprecherin der Wissenschaftsverwaltung mitteilte.

Berliner Haushalt reicht nicht für Kostendeckung

Aus dem Landeshaushalt sind die Kosten nach Angaben der Wissenschaftsverwaltung nicht zu stemmen. Die Bauarbeiten sollen daher über Kredite und Mieteinnahmen finanziert werden. Die Hochschulen mieten ihre Gebäude künftig bei der BHG an, langfristig sollen alle Liegenschaften an die Gesellschaft übertragen werden. Für die Mietkosten stellt die Wissenschaftsverwaltung den Hochschulen jährlich rund 300 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kämen die Mieten nicht aus den Budgets für Lehre und Forschung, hieß es.

„Die Hochschulbaugesellschaft hilft uns, den Investitionsstau trotz angespannter Haushaltslage strukturiert abzubauen und unsere Wissenschaftseinrichtungen zukunftsfest aufzustellen“, teilte Czyborra mit. Die Universitäten sollen nach Angaben der Wissenschaftsverwaltung eng eingebunden und im Aufsichtsrat vertreten sein.

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Die Hochschulleitungen fordern ein klar gesichertes Mitbestimmungsrecht und keine inhaltliche Einflussnahme auf ihre strategische Entwicklungsplanung. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es das Abgeordnetenhaus beschlossen hat, was noch vor der Sommerpause geschehen soll. (mit dpa)

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