Im Berliner Abitur hat eine Wahlaufgabe im Chemie-Leistungskurs Ärger ausgelöst. Der Grund ist ein Widerspruch zwischen zwei offiziellen Vorgaben der Bildungsverwaltung: Während der Rahmenlehrplan bei Puffersystemen im Leistungskurs Berechnungen ausdrücklich ausnimmt, nennt ein Berliner Fachbrief von August 2023 genau solche Formeln als möglichen Gegenstand von Prüfungsaufgaben.
In der aktuellen Abiturklausur tauchte nun eine Wahlaufgabe auf, die eben diese Berechnungen verlangte.
Unterschiedlicher Wissensstand an den Schulen
Die Folgen dieser Unstimmigkeit zeigen sich an den Schulen auf unterschiedliche Weise. Da die Lehrkräfte differenziert mit den abweichenden Vorgaben umgingen, variiert der Wissensstand der Prüflinge erheblich. Manche Lehrer hielten sich strikt an den Rahmenlehrplan und ließen die Berechnungen weg, andere orientierten sich an dem neueren Fachbrief und bereiteten ihre Kurse entsprechend vor.
Zudem bestand in der Abiturprüfung eine Wahlmöglichkeit, sodass die betroffene Aufgabe nicht zwingend von allen Kursen bearbeitet werden musste. An mindestens einer Schule wurde die Wahlaufgabe laut Berichten gar nicht erst zur Bearbeitung ausgewählt. Wie viele Schülerinnen und Schüler durch die Aufgabenstellung tatsächlich einen Nachteil erlitten haben, ist noch offen. Die Bildungsverwaltung wertet derzeit die Rückmeldungen aus den Schulen aus.
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Fehlerhafter Term im Mathematik-Grundkurs vermutet
Der Chemie-Leistungskurs ist indes nicht das einzige Fach, in dem es in der aktuellen Prüfungsphase zu Diskussionen kam. Laut Tagesspiegel gab es auch im Mathematik-Grundkurs Probleme; dort soll eine Prüfungsaufgabe einen fehlerhaften Term enthalten haben.
In anderen Fächern, wie etwa Biologie, gab es im Anschluss an die Klausuren zwar Beschwerden über als sehr schwierig empfundene Aufgaben, ein klar nachgewiesener fachlicher Fehler wie in Chemie ist dort bislang jedoch nicht belegt.
Wie die Schulverwaltung mit diesen Berichten und Beschwerden umgeht, wird sich nach Abschluss der laufenden Auswertungen zeigen.
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