Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin ein Gesetz zur Sicherung von Kraftwerksleistungen verabschiedet. Noch in diesem Jahr soll der Bau neuer Gaskraftwerke mit einer Leistung von insgesamt neun Gigawatt ausgeschrieben werden. Im Jahr 2027 würden weitere zwei Gigawatt ausgeschrieben, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). „Damit stellen wir sicher, dass Kraftwerke, die wir dringend benötigen, bis zum Jahr 2031 errichtet werden können.“
Reiche hat den Schritt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Kohleausstieg begründet. Strom müsse auch dann sicher verfügbar sein, „wenn Wind und Sonne pausieren“. Die Bundesnetzagentur habe deshalb bis 2035 einen zusätzlichen Bedarf von 36 Gigawatt Kraftwerkskapazität identifiziert.
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Lange Verhandlungen mit Brüssel
Reiche hatte lange mit der EU-Kommission über die Genehmigung für neue Kraftwerke verhandelt. Nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr hatte sie angekündigt, dass neue Gaskraftwerke mit einer Gesamtkapazität von mindestens 20 Gigawatt gebaut werden sollen, um sogenannte Dunkelflauten auszugleichen, wenn Wind- und Solarstrom nicht hinreichend zur Verfügung stehen. Da die Kraftwerke als Back-up nur begrenzte Betriebszeiten haben sollen, benötigen sie für einen wirtschaftlichen Betrieb staatliche Fördermittel.
Solche Subventionen müssen auf EU-Ebene beihilferechtlich genehmigt werden, weil sie einen Eingriff in den europäischen Strommarkt darstellen. Aus Brüssel erhielt Reiche dann nur die Genehmigung für deutlich weniger Gaskraftwerke. Die Ausschreibungen müssen zudem technologieoffener sein und auch Technologien wie große Stromspeicher zulassen.
Die nun angekündigte Ausschreibung von neun Gigawatt Leistung schließt Stromspeicher de facto aus. „In den kommenden Jahren können aber auch andere Technologien in den Kapazitätsmarkt mitbieten“, sagte Reiche. In den kommenden Jahren soll es zudem weitere Ausschreibungen für den Umstieg auf Wasserstoffbetrieb von Kraftwerken geben. (mit dpa)
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