Justiz

Kinderarzt aus dem Havelland wegen Missbrauchs in 130 Fällen angeklagt

Ein Kinderarzt im Havelland soll über zwölf Jahre hinweg Kinder sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam geht von mehr als 70 Opfern aus.

OAZ
2 Min
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Anklage wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in 130 Fällen erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Anklage wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in 130 Fällen erhoben.

© Elisa Schu/dpa

Gegen einen Kinderarzt der Havelland-Kliniken ist Anklage wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in 130 Fällen erhoben worden. Das teilten die Staatsanwaltschaft Potsdam und das Landgericht Potsdam mit. Zu den Vorwürfen zählen unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie Vergewaltigung.

Die mutmaßlichen Opfer sind nach Angaben des Landgerichts zwischen 2 und 20 Jahre alt, männlich wie weiblich. Die Taten sollen sich zwischen Anfang Dezember 2013 und November 2025 ereignet haben. „Einen Großteil der Taten soll der Beschuldigte im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen haben“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Potsdam prüft derzeit die Eröffnung des Verfahrens. „Im Falle einer Eröffnung ist mit einer zeitnahen Terminierung zu rechnen, da der Angeschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet“, erklärte das Gericht. Weitere Angaben zu den Tatvorwürfen machte die Behörde nicht. Der Beschuldigte sitzt seit November in Untersuchungshaft; als Haftgrund wurde auch Wiederholungsgefahr angeführt.

Klinik sichert Zusammenarbeit zu

Bekannt geworden war der Fall im Januar dieses Jahres. Damals hieß es, der Arzt habe während seines Dienstes im Krankenhaus in Rathenow ein Kind sexuell missbraucht. Nach einer Anzeige der Mutter durchsuchte die Polizei Räume und stellte eine Vielzahl von Datenträgern sicher. Die Staatsanwaltschaft prüfte daraufhin, ob es weitere Opfer gab.

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Die Havelland-Kliniken erklärten am Donnerstagabend, sie unterstützten die Arbeit der Staatsanwaltschaft „vollumfänglich“ und stellten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.  Bereits im Januar hatte die Klinikgruppe angekündigt, ihre Schutzmechanismen zu überprüfen und den Fall mithilfe von Experten aufzuarbeiten. Bei der damaligen Untersuchung des Kindes sei das geltende Vier-Augen-Prinzip verletzt worden, wonach zwei Personen anwesend sein müssen.

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