Gerichtsentscheidung

Streit um den Zaun: Wie es mit dem Görlitzer Park jetzt weitergeht

Der Senat ließ die 14 Hektar große Grünanlage in Kreuzberg nachts abschließen. Das Berliner Verwaltungsgericht kippte diese Weisung. Jetzt geht es in die nächste Instanz.

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Im Görlitzer Park protestieren manche Anwohner immer wieder.

Im Görlitzer Park protestieren manche Anwohner immer wieder.

© Christophe Gateau/dpa

Es war das Prestigeobjekt des Berliner CDU/SPD-Senats: Ein Zaun um den Görlitzer Park sollte nachts die Kriminellen und Drogendealer fernhalten. Doch daraus wird vorerst nichts. Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag mehrerer Zaungegner statt. Der als Drogenumschlagplatz republikweit berüchtigte Park bleibt auch nachts offen.

Am Montag hatte das Gericht im Eilverfahren entschieden, dass der Senat die nächtliche Schließung formell rechtswidrig erlassen habe. Nicht er sei zuständig, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg.

Fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“ hatten geklagt. Gegen die Eilentscheidung will die Senatsverwaltung vorgehen. Sie kündigte am Dienstag an, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

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