Es beginnt, wie vieles an deutschen Hochschulen, mit einem Betrag. So klein, dass ihn kaum jemand bemerkt. Zehn Euro hier, 17,97 Euro dort, 19,60 Euro anderswo. Ein Posten im Semesterbeitrag, eingezogen zusammen mit Verwaltungskosten, dem Beitrag zum Studierendenwerk und dem Semesterticket. Es ist der Beitrag zur Studentenschaft, oft schlicht AStA-Beitrag genannt. Nur ein paar Euro pro Kopf, nur zweimal im Jahr. Zahlen muss ihn jeder eingeschriebene Student. Die Grundlage dafür findet sich in den Hochschulgesetzen der Länder; für Berlin im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG).
Bildung
Der Honigtopf im Hörsaal: Wer kontrolliert eigentlich die AStA-Millionen?
Jeder Student zahlt ihn, kaum jemand spricht über ihn: der AStA-Beitrag. Aus wenigen Euro pro Semester entstehen bundesweit Millionenbeträge und die Frage, wer darüber entscheidet.
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Seit Jahren klagen Studenten der TU Berlin über „chaotische Zustände“. Vom Honigtopf des AStA werden die meisten kaum wissen.
© Schöning/Imago
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