Schule

Hitzefrei in Berlin, Brandenburg und Sachsen: Schulleitungen entscheiden selbst

Einen einheitlichen Temperatur-Richtwert gibt es in keinem der drei Länder. Auch verkürzte Stunden oder Unterricht im Freien sind möglich.

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Die Schulleitungen entscheiden über Hitzefrei.

Die Schulleitungen entscheiden über Hitzefrei.

© Julian Stratenschulte/dpa

In Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Schulleitungen die Entscheidung über Hitzefrei für Schüler in die Hand bekommen. Einen einheitlichen Temperatur-Richtwert, ab dem der Unterricht ausfällt, gibt es in keinem der drei Länder. Entscheidend seien die Bedingungen an den einzelnen Schulen – also etwa wie heiß es in den Klassenräumen ist.

Brandenburg: Konkrete Richtwerte in der Verwaltungsvorschrift

Grundsätzlich sei kürzerer Unterricht für die Klassenstufen 1 bis 10 in Brandenburg möglich, heißt es aus dem Bildungsministerium. „Werden um 10 Uhr 25 Grad Celsius Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist“, heißt es in der brandenburgischen Verwaltungsvorschrift für die Schulen. Denkbar seien neben Ausfall auch verkürzte Schulstunden.

Für alle Schüler ab Klasse 11 soll der Unterricht in Brandenburg dagegen normal stattfinden. Allerdings gelte: „Klausuren und schriftliche Prüfungen sind so zu legen, dass eine Beeinträchtigung durch extreme Hitze vermieden wird.“

Berlin setzt auf kürzere Schulstunden

Auch in Berlin werden Schüler bei Hitze nicht automatisch nach Hause geschickt. Grundsätzlich gelte die Schulpflicht, und ein Ausfall sollte die Ausnahme sein, argumentiert die Bildungsverwaltung. Darum gebe es kein gewöhnliches Hitzefrei ab einer bestimmten Temperatur mehr.

„Bei großer Hitze können sich Schulen für verkürzte Unterrichtsstunden entscheiden“, sagte ein Sprecher der Berliner Verwaltung. „Nur wenn das nicht möglich ist, kann der Unterricht nach Entscheidung der Schulleitung ausnahmsweise ausfallen.“ Auch an sehr heißen Tagen solle das Betreuungsangebot für Kinder an den Schulen aufrechterhalten bleiben. Das gelte auch für das übliche Angebot fürs Mittagessen, bei dem auch kühle Getränke zur Verfügung gestellt würden.

Sachsen: Schulen entscheiden selbst

In Sachsen können in dieser Woche Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr erreicht werden. Wann der Punkt erreicht ist, an dem der Unterricht in den Klassenzimmern unzumutbar wird und es hitzefrei gibt, bleibt im Freistaat ebenfalls den Schulleitungen überlassen. Es hänge auch immer von den Bedingungen vor Ort ab, erklärte eine Sprecherin des Staatsministeriums für Kultus. Ein Beispiel sei die Frage, ob sich ein Schulgebäude wegen baulicher Gegebenheiten besonders schnell aufheizt.

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Einen Temperatur-Richtwert, wie er teils in anderen Bundesländern existiert, gibt es in Sachsen demnach nicht. „Wir stellen immer wieder fest, dass es die Schulen vor Ort am besten einschätzen können“, so die Sprecherin. Bereits vor einem kompletten Hitzefrei hätten Schulen eine Reihe von Optionen, auf steigende Temperaturen zu reagieren. „Es gibt auch die Möglichkeit, den Unterricht zu verkürzen oder die Pausen zu verlängern.“ Auch Unterricht im Freien sowie Projektunterricht außerhalb der Schule sei möglich, etwa im Wald oder im Schwimmbad. (mit dpa)

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