Mietenpolitik

Berlin beschließt bundesweit erstes Mietenkataster - Was das für Mieter bedeutet

Eine Datenbank für 1,8 Millionen Wohnungen soll überhöhte Mieten in Berlin aufdecken. Für die Überprüfung soll auch KI eingesetzt werden.

3 Min
Sanierte Mehrfamilienhäuser in der Buschallee in Berlin-Weißensee

Sanierte Mehrfamilienhäuser in der Buschallee in Berlin-Weißensee

© Soeren Stache/dpa

Berlin bekommt als erstes Bundesland ein umfassendes Mietenkataster. Den Aufbau der digitalen Datenbank hat das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Erfasst werden sollen künftig Adresse, Wohnfläche, Zimmerzahl, Nettokaltmiete und Zusammensetzung der Nebenkosten von rund 1,8 Millionen Mietwohnungen in der Hauptstadt. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen.

Ziel des Katasters ist es nach Angaben der Befürworter, überhöhte Mieten leichter zu erkennen und Verstöße gegen das Mietrecht zu erschweren. Öffentlich einsehbar wird die Datenbank nicht. Zugriff erhalten allein die Behörden, die künftig einfacher prüfen können, ob Vermieter mehr verlangen, als gesetzlich zulässig ist.

Bereits seit dem 1. Juli haben Berliner Mieter die Möglichkeit, Mietpreisüberhöhungen von mehr als 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete im Berliner Service-Portal anzuzeigen.

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Prüfung mithilfe von Künstlicher Intelligenz

Nach Aktivierung des Katasters haben Vermieter beziehungsweise die von ihnen beauftragten Hausverwaltungen ein Jahr Zeit, ihre Daten einzutragen. Wer die Angaben verweigert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Verweigert werden dürfen Angaben nur dann, wenn sich Vermieter damit in einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren selbst belasten würden. Eine zentrale, KI-gestützte Vorprüfung durch die Senatsverwaltung soll anschließend Hinweise auf mögliche Verstöße liefern und diese an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Nach der in Berlin geltenden Mietpreisbremse darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ab 20 Prozent darüber liegt laut Wirtschaftsstrafgesetz eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 50 Prozent kann es sich um Mietwucher und damit um eine Straftat handeln.

Zustimmung von SPD und Mieterverein, Kritik von Haus und Grund

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh sprach laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) von einem „Paradigmenwechsel in der Mietenpolitik“ und einem Vorbild für andere Bundesländer. „Das Berliner Mietenkataster wird zu einer Marke für Gerechtigkeit durch Transparenz werden“, erklärte er. Auch der Berliner Mieterverein bewertet das Vorhaben positiv: „Mit dem Kataster werden die Daten erstmals systematisch bei den Behörden vorliegen. Das ist ein echter Fortschritt.“ Der Verein mahnte zugleich eine bessere personelle Ausstattung der Bezirke an, da diese bereits jetzt überlastet seien.

Der Vermieterverband Haus und Grund äußerte sich ablehnend. Er bezweifelt, dass das Kataster seinen Zweck erfüllt, und stellt die Rechtskonformität des zugrunde liegenden Gesetzes infrage. Kritiker rechnen zudem mit zahlreichen Gerichtsverfahren, insbesondere in Fällen verweigerter Datenangaben.

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