Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen zum Teileinsturz der Carolabrücke eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt, teilte die Behörde am Freitag in Dresden mit. Geprüft worden sei vor allem der Straftatbestand der Baugefährdung.
Die Carolabrücke, eine der zentralen Elbquerungen in Dresden, war in der Nacht zum 11. September 2024 teilweise eingestürzt. Verletzt wurde nach Angaben der Behörden niemand.
Gutachten nennt Materialversagen als Ursache
Als Ursache nannte ein Gutachten, auf das sich die Staatsanwaltschaft beruft, eine „wasserstoffinduzierte Spannungsrisskorrosion mit Materialversagen des Spannstahls“. Mit hoher Wahrscheinlichkeit seien bereits vorhandene Schäden an zahlreichen Spanngliedern trotz regelmäßiger sachgemäßer Prüfungen unentdeckt geblieben, hieß es.
Laut Gutachten kündige sich ein Spannstahlausfall „nur durch eine Rissbildung mit sehr kleinen Rissweiten“ an. Das Verformungsverhalten insgesamt sei nicht wesentlich vom unbeschädigten System abgewichen.
Neubau ab 2028 geplant
Pflichtverletzungen Dritter, die strafrechtlich relevant für das Einsturzereignis gewesen seien, seien nicht ersichtlich, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Auch gegen Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) sei daher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Die eingestürzte Brücke ist nach Angaben der Stadt inzwischen vollständig abgetragen. Der Bau einer neuen Carolabrücke soll den Angaben zufolge voraussichtlich 2028 beginnen. Mit der Fertigstellung wird demnach 2031 gerechnet. (mit epd)
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