Kriegsverbrechen

„Rechtsstaat nimmt seinen Lauf“ – Bundesregierung mauert zu Nord Stream 2-Anklage

Die Bundesanwaltschaft wertet die Sprengung der Nord Stream 2-Pipeline als Kriegsverbrechen und erhebt Anklage gegen Ukrainer. Die Bundesregierung will daraus aber keine Konsequenzen ziehen. Wieso?

6 Min
3D-Darstellung der gesprengten Nord-Stream-2-Pipeline: Laut Einschätzung der Bundesanwaltschaft handelte es sich bei der Zerstörung um ein Kriegsverbrechen.

3D-Darstellung der gesprengten Nord-Stream-2-Pipeline: Laut Einschätzung der Bundesanwaltschaft handelte es sich bei der Zerstörung um ein Kriegsverbrechen.

© Evgeniy Shkolenko via imago-image

Die Bundesanwaltschaft hat einen entscheidenden Schritt getan: Generalbundesanwalt Jens Rommel wirft dem mutmaßlichen Nord-Stream-Saboteur Serhij K. nunmehr das Begehen eines Kriegsverbrechens vor. Die Sprengung der Ostseepipelines im September 2022 wird von den Karlsruher Ermittlern damit als gezielter Angriff auf ein durch das humanitäre Völkerrecht geschütztes ziviles Ziel gewertet – begangen durch eine ukrainische Kommandoeinheit unter dem Befehl aktiver Offiziere und, so die Einschätzung des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2025, „mit hoher Wahrscheinlichkeit staatlich gesteuert“.

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