Im Untreue-Verfahren gegen Mitglieder der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt darf die Staatsanwaltschaft Magdeburg die bei einer Durchsuchung sichergestellten Beweismittel auswerten. Eine Beschwerde der Fraktion gegen die Verwertung blieb ohne Erfolg.
Das entschied das Landgericht Magdeburg, wie es am Freitag laut der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt demnach gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der CDU-Fraktion. Es gehe um den Verdacht, dass ab April 2020 möglicherweise unberechtigte Funktionszulagen an Fraktionsmitarbeiter ausgezahlt worden seien.
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Durchsuchung wurde unrechtmäßig angeordnet
Die Durchsuchung bei der Fraktion war im Mai 2025 vom Amtsgericht angeordnet worden. Im Januar 2026 stellte das Landgericht nach eigenen Angaben fest, dass diese Anordnung rechtswidrig gewesen sei. Dennoch dürften die dabei gewonnenen Beweise ausgewertet werden. Dies habe eine Abwägung der verschiedenen Interessen ergeben, teilte das Gericht mit.
Nach Angaben des Landgerichts waren im Jahr 2025 auch die Fraktionsräume von SPD und AfD im Magdeburger Landtag durchsucht worden.
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