Die EU-Strafe gegen Google ist beschlossen: 890 Millionen Euro muss der US-Konzern zahlen. Das teilte die Europäische Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Es ist die erste Strafe gegen Google unter dem Digital Markets Act (DMA) – und laut Kommission die höchste Gesamtsumme, die bisher unter diesem EU-Regelwerk verhängt wurde.
Es geht dabei um zwei Dinge, die Millionen Menschen täglich nutzen: die Google-Suche und den App-Marktplatz Google Play. Die Kommission wirft dem Konzern vor, Wettbewerbsregeln verletzt und Konkurrenz benachteiligt zu haben. Die Summe teilt sich wie folgt auf: 460 Millionen Euro für die Suche, 430 Millionen Euro für Google Play.
Warum wird die Google-Suche bestraft?
Der Kern des ersten Vorwurfs: Selbstbevorzugung. Nach dem Digital Markets Act dürfen sogenannte Gatekeeper – also besonders marktmächtige Plattformen – ihre eigenen Dienste im Ranking nicht besser behandeln als die von anderen Anbietern.
Genau das habe Google aber getan, so die Kommission. Der Konzern zeige eigene Dienste bei Einkaufs-, Hotel-, Transport- und Sportergebnissen stärker an – etwa oben auf der Ergebnisseite oder mit aufgewerteter Optik und Filtern. Ähnliche Angebote von Drittanbietern bekämen nicht die gleiche Sichtbarkeit.
Ziel der Maßnahme sei es, dass Wettbewerber eine faire Chance haben, von Nutzern gefunden zu werden. Das erklärte ein hochrangiger Kommissionsbeamter laut dem Brüsseler Nachrichtenportal Euractiv.
Was hat Google bei Google Play falsch gemacht?
Der zweite Vorwurf betrifft die sogenannte Anti-Lenkung. Verständlich gesagt: App-Entwickler sollen ihre Kunden kostenlos darauf hinweisen dürfen, dass es woanders billigere Angebote gibt – etwa auf einer eigenen Website oder in einem anderen App-Store.
Genau das habe Google verhindert, stellte die Kommission fest. Entwickler seien daran gehindert worden, günstigere Angebote frei zu bewerben und Verträge außerhalb von Google Play abzuschließen.
Zwar darf Google für die Vermittlung eines neuen Kunden eine Gebühr verlangen. Doch diese Gebühren seien laut Kommission zu hoch gewesen und länger fällig gewesen, als es der DMA erlaubt.
60 Tage Frist – sonst drohen tägliche Zwangsgelder
Google hat jetzt 60 Tage Zeit, die beanstandeten Praktiken zu beenden. Andernfalls drohen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes. Zum Umfang: Googles Mutterkonzern Alphabet meldete laut Financial Times im Vorjahr einen Umsatz von 402,83 Milliarden US-Dollar.
Die Kommission betonte, man habe einen „konstruktiven Dialog“ mit Google geführt. Der Konzern habe bereits Änderungen vorgeschlagen und teils zu testen begonnen – etwa bei der Darstellung eigener Dienste in der Suche.
Deutliche Worte fand EU-Wettbewerbschefin Teresa Ribera. „Die besten Produkte sollten erfolgreich sein, weil sie besser sind, nicht weil sie dem Unternehmen gehören, das die Suchmaschine betreibt“, so Ribera laut Kommissionsmitteilung. Der Financial Times zufolge sagte sie zudem: „Das ist ernsthafte Durchsetzung.“
Googles Antwort: „Regeln machen Produkte schlechter“
Google widerspricht deutlich. Kent Walker, laut Euractiv Präsident für globale Angelegenheiten des Konzerns, warf der EU vor, ihre Regeln machten Produkte „schlechter“. Die DMA-Änderungen würden Google zwingen, „Echtzeit-Suchfunktionen zu entfernen, die Europäer lieben“.
Der Fall birgt auch politischen Sprengstoff. US-Präsident Donald Trump hatte EU-Digitalstrafen früher mit „Erpressung aus dem Ausland“ verglichen, wie die Financial Times berichtet. Ribera ließ sich davon nach eigenen Angaben nicht beeindrucken: Es sei „unsere Pflicht, den Rechtsstaat zu verteidigen“.
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