Angesichts der Waldbrände in mehreren europäischen Urlaubsländern stellt sich für manche Reisende die Frage nach einer Stornierung. Das Auswärtige Amt weist in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für mehrere Länder auf Waldbrandgefahren hin. Für Spanien heißt es, dass wegen hoher Trockenheit während der Sommermonate landesweit mit sich rasch ausbreitenden Waldbränden gerechnet werden müsse. Reisende sollten den Anweisungen von Feuerwehr und örtlichen Behörden folgen.
Ein pauschaler Anspruch auf kostenfreie Stornierung für ein ganzes Land lässt sich daraus nicht ableiten. Entscheidend ist nach Angaben der Verbraucherzentrale, ob am konkreten Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die gebuchte Reise erheblich beeinträchtigen.
Große Brände in drei Urlaubsländern
Die größten Brände in Spanien liegen weiterhin im Landesinneren. Das seit einer Woche brennende Feuer von La Mierla in der Provinz Guadalajara hat rund 32.000 Hektar erfasst. Am Donnerstag konnten erste Bewohner in ihre Ortschaften zurückkehren, der Brand befand sich aber weiter in der Stabilisierungsphase.
Ein weiterer Brand brach am Mittwoch bei Almorox in der Provinz Toledo aus und griff auf Villa del Prado westlich von Madrid über. Bis Donnerstagvormittag waren rund 890 Hektar verbrannt. Etwa 200 Menschen konnten noch nicht in ihre Wohnungen zurückkehren, mehrere Straßen blieben gesperrt.
Unmittelbar betroffen ist eine stark besuchte französische Ferienregion. Bei Lège-Cap-Ferret an der Bucht von Arcachon westlich von Bordeaux mussten in der Nacht zum Donnerstag mehr als 10.000 Menschen Ferienorte und Campingplätze verlassen. Das sich rasch ausbreitende Feuer hatte rund 2000 Hektar Wald erfasst und war am Donnerstag noch nicht unter Kontrolle.
Auch auf Sizilien kämpften Einsatzkräfte gegen zahlreiche Brände. Bei Santo Stefano Quisquina in der Provinz Agrigent wurden mehr als 100 Menschen sowie die Patienten einer Klinik vorsorglich in Sicherheit gebracht. Die Bewohner konnten am Donnerstag zurückkehren, in der Umgebung waren jedoch noch mehrere Brandfronten aktiv.
Regeln für Pauschalreisen
Rechtsgrundlage für den Rücktritt bei Pauschalreisen ist Paragraf 651h des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach können Reisende vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eine Entschädigung an den Veranstalter entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigen. Der Reisepreis muss dann innerhalb von 14 Tagen erstattet werden.
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Als solche Umstände gelten laut Verbraucherzentrale unter anderem Waldbrände, Überflutungen oder Erdbeben im Reisegebiet. Formelle Warnungen des Auswärtigen Amts seien ein wichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für das Rücktrittsrecht. Maßgeblich sei die Lage vor Ort, nicht die persönliche Einschätzung der Reisenden. Wer aus reiner Angst oder Unlust storniere, könne sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Einzelbuchungen und Reiseabbruch
Anders liegt der Fall bei separat gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft. Bei Anwendung deutschen Rechts brauchen Reisende laut Verbraucherzentrale eine Leistung nicht zu bezahlen, wenn sie nicht erbracht werden kann. Werde etwa der Luftraum gesperrt oder sei die Unterkunft in einem evakuierten Gebiet nicht erreichbar, entfalle die Zahlungspflicht. Bei einer direkt im Ausland gebuchten Unterkunft kann jedoch das Recht des Landes gelten, in dem sie liegt. Ansonsten gelten die Vertragsbedingungen der Anbieter.
Wer bereits vor Ort ist und die Pauschalreise wegen erheblicher Beeinträchtigung kündigt, kann für nicht genutzte Leistungen eine Erstattung verlangen. Umfasst der Vertrag auch die Rückreise, muss der Veranstalter diese unverzüglich organisieren und die Mehrkosten tragen. Das Auswärtige Amt empfiehlt zudem, sich vorab in der Krisenvorsorgeliste Elefand zu registrieren und die Lage über die örtlichen Behörden zu verfolgen.
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