Ganz Deutschland jagte einen mutmaßlichen Terroristen – doch die Berliner Polizei durfte den CSD-Attentäter Abdul Ballout (21) bei der Fahndung nicht einfach auf Social Media zeigen. Am Wochenende suchte die Polizei öffentlich nach dem Mann, der den Anschlag auf den Berliner CSD verübt haben soll. Auf ihrem X-Profil rief sie sogar dazu auf, die Fahndung zu teilen. Nur eines fehlte dort: das Gesicht des Gesuchten. Der Grund liegt im Datenschutz – und wirft die Frage auf, was bei einer Terrorfahndung wichtiger ist.
Warum die Polizei das Foto nicht direkt teilen darf
Auf RTL-Nachfrage erklärte die Behörde selbst: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir dies nicht direkt auf Social Media teilen.“ Erst wer auf einen Link klickte, bekam das Bild des Gesuchten zu sehen. Ein zusätzlicher Schritt, der bei einer laufenden Fahndung nach einem möglicherweise bewaffneten Mann viele irritierte.
Was das Bundeskriminalamt zu Fahndungen im Netz sagt
Hinter der Zurückhaltung steckt eine grundsätzliche Bewertung der Behörden. Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht öffentliche Fahndungsaufrufe über soziale Netzwerke kritisch. Auf seiner Homepage erklärt das BKA: „Fahndungsaufrufe zum Beispiel über Facebook und Instagram sind ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und erzielen in der Regel nur wenige Tage die Aufmerksamkeit der Bevölkerung.“
Aus Sicht der Behörden steht der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte also in einem heiklen Verhältnis zum tatsächlichen Fahndungserfolg. Das erklärt, warum das Foto nicht ungefiltert in den Feeds landet.
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