Rente

Rentenbescheid prüfen: Warum vielen Ostdeutschen Geld fehlt, das ihnen eigentlich zusteht

Rentenverlierer Jahrgang 1964: Rente mit 67, Abschläge ab 2031, Haltelinie 48 Prozent und Mütterrente III ab 2027 im Überblick.

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Vier Menschen im Ruhestand blicken auf die Ostsee. Wie viel am Monatsende bleibt, entscheidet sich Jahrzehnte vorher im Rentenkonto. (Symbolbild)

Vier Menschen im Ruhestand blicken auf die Ostsee. Wie viel am Monatsende bleibt, entscheidet sich Jahrzehnte vorher im Rentenkonto. (Symbolbild)

© IMAGO/IP

Ostdeutsche Frauen beziehen im Schnitt 81 Prozent mehr Regelaltersrente als westdeutsche. Nicht acht Prozent. 81.

Die Zahl stammt aus dem Rentenbestand des Jahres 2024, ausgewertet nach Daten der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist der Nachhall eines Landes, das es seit 36 Jahren nicht mehr gibt.

Und sie läuft aus.

Warum die Rente im Osten höher ist als im Westen

Ende 2023 lag die durchschnittliche Altersrente im Osten bei rund 1354 Euro im Monat, im Westen bei etwa 1105 Euro.

Der Grund steht in den Erwerbsbiografien der DDR: durchgehende Vollzeit, kaum Unterbrechungen, eine Frauenerwerbsquote, die der Westen bis heute nicht erreicht. Jedes Jahr in Vollzeit bringt Entgeltpunkte, und Entgeltpunkte sind die einzige Währung, die im Rentenkonto zählt.

Diesen Vorsprung haben die Jahrgänge erarbeitet, die 1990 bereits kurz vor dem Ruhestand standen. Wer damals mitten im Berufsleben war, hat ihn nicht.

Die Wende-Jahrgänge: 1990 steht heute im Rentenbescheid

Ein Beispiel, wie es in tausenden Akten steht: Facharbeiterin, Jahrgang 1962, 1990 achtundzwanzig Jahre alt, Betrieb abgewickelt, danach vier Jahre zwischen Arbeitslosigkeit, ABM und Umschulung.

Diese vier Jahre bringen einen Bruchteil dessen, was vier Jahre Vollzeit gebracht hätten. Bei rund 42,52 Euro je Entgeltpunkt sind das schnell mehrere Hundert Euro Monatsrente, die dauerhaft fehlen.

Dazu kommt der Nachhaltigkeitsfaktor, der seit 2005 die Rentenanpassung an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern koppelt. Anfang der 1960er-Jahre kamen rund sechs Beitragszahler auf einen Rentner, heute sind es etwa zwei.

Wer Ende der 1950er- oder Anfang der 1960er-Jahre geboren wurde, trägt beides gleichzeitig: den Bruch von 1990 und die gedämpfte Anpassung danach.

Jahrgang 1964: abschlagsfrei erst ab 2031

Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze vollständig bei 67 Jahren. Ohne Abzüge in Rente gehen kann dieser Jahrgang regulär erst 2031.

Früher geht, kostet aber dauerhaft. Die Abschläge bleiben bis zum Lebensende bestehen, auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze.

Im Osten traf diese Jahrgänge die Abwicklung mitten im Berufsstart. Wer 1990 gerade ausgelernt hatte, stand oft vor einem Betrieb, den es im Jahr darauf nicht mehr gab.

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Rentenlücke prüfen: Diese drei Formulare zählen

Die Deutsche Rentenversicherung hat DDR-Zeiten nicht in jedem Fall vollständig gespeichert. Wer Lücken im Versicherungsverlauf sieht, sollte handeln, solange die Nachweise noch existieren.

Der Weg: Antrag auf Kontenklärung, Formular V0100, auch online möglich. Für Beschäftigungszeiten in der DDR, die im Versicherungsverlauf fehlen, kommt zusätzlich der Vordruck V0700 dazu.

Als Nachweis dient in erster Linie der Sozialversicherungsausweis der DDR. Wer ihn noch im Schrank hat, sollte ihn nicht wegwerfen. Für die Jahre nach 1990 helfen Bescheide des Arbeitsamts, Umschulungsverträge und alte Lohnabrechnungen.

Beratung gibt es kostenlos bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung sowie bei den Versichertenältesten vor Ort.

Mütterrente III ab 2027: Wer wirklich profitiert

Mit dem Rentenpaket 2025 werden Kindererziehungszeiten vollständig gleichgestellt. Für vor 1992 geborene Kinder zählen künftig drei statt zweieinhalb Jahre, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Die Neuregelung greift ab 2027.

Rund zehn Millionen Menschen profitieren, überwiegend Frauen. Der Effekt ist dort am größten, wo die Erwerbspausen am längsten waren – also im Westen.

Für ostdeutsche Frauen, die nach wenigen Monaten wieder arbeiten gingen, fällt der Zuschlag entsprechend kleiner aus.

Haltelinie 48 Prozent: gesichert bis 2031

Das Rentenniveau ist per Gesetz bis 2031 bei 48 Prozent abgesichert. Ohne diese Verlängerung wäre es bis dahin um etwa einen Prozentpunkt gesunken.

Zum 1. Juli 2026 sind die Renten bundeseinheitlich um 4,24 Prozent gestiegen, der aktuelle Rentenwert liegt seither bei 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Getrennte Ost- und Westwerte gibt es seit 2023 nicht mehr.

Was nach 2031 gilt, ist offen. Eine Rentenkommission der Bundesregierung soll dazu Vorschläge vorlegen.

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