Einkauf

Ab Mittwoch gilt ein neues Verpackungsrecht: Das ändert sich für Supermarkt-Kunden wirklich

Neues Verpackungsrecht ab 12. August: PFAS-Grenzwerte sofort, Mogelpackungs-Regeln ab 2028, Recyclingquoten von 75 Prozent ab 2028.

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Verpackungen im Einkaufswagen: Ab dem 12. August gelten in der EU neue Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen. (Symbolbild)

Verpackungen im Einkaufswagen: Ab dem 12. August gelten in der EU neue Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen. (Symbolbild)

© IMAGO

Am kommenden Mittwoch ändern sich in ganz Europa die Regeln dafür, wie Verpackungen gebaut sein müssen, was drinstecken darf und was auf ihnen steht. Am 12. August löst die EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, die alten Vorschriften von 1994 ab.

Eine EU-Verordnung gilt sofort in jedem Mitgliedsstaat. Deutschland musste sein eigenes Verpackungsgesetz deshalb anpassen – das erledigt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG.

Es regelt vor allem, wer die Vorgaben kontrolliert und wer für den Verpackungsmüll zahlt. Der Bundesrat stimmte am 10. Juli zu, seit Mitte Juli steht das Gesetz im Bundesgesetzblatt.

Eine Änderung wirkt sofort. Sie betrifft ausgerechnet das, was Kunden täglich in der Hand halten: die Beschichtung von Pizzakartons, Popcorntüten und Backpapier.

PFAS im Pizzakarton: Was sich am 12. August sofort ändert

Ab dem Stichtag darf eine Verpackung, die Lebensmittel berührt, nur noch verkauft werden, wenn sie fast frei von PFAS ist. Für jede einzeln nachgewiesene Verbindung liegt die Grenze bei 25 ppb, also 25 Millionstel Gramm je Kilogramm Verpackungsmaterial. Für alle einzeln gemessenen Verbindungen zusammen sind es 250 ppb, für den gesamten PFAS-Gehalt 50 Milligramm je Kilogramm.

PFAS heißen „Ewigkeitschemikalien“, weil sie sich in der Umwelt praktisch nicht abbauen. In Verpackungen sorgen sie dafür, dass Fett und Feuchtigkeit nicht durchschlagen. Das höchste Risiko tragen deshalb beschichtete Papier- und Kartonverpackungen, wie sie im Fast-Food-Geschäft und beim Bäcker üblich sind.

Eine Übergangsfrist sieht die Verordnung für diese Beschränkung nicht vor. Ware, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, darf aber weiter abverkauft werden.

Neu ist zudem die Konformitätserklärung: Wer eine Verpackung erstmals auf den Markt bringt, muss belegen können, dass sie die Vorgaben erfüllt. Auch der Verpackungsbegriff wächst – leere Kaffeepads und Teebeutel zählen ab dem 12. August ausdrücklich dazu.

Mogelpackung im Supermarkt: Die 50-Prozent-Grenze kommt erst 2030

Beim Thema, das Verbraucher am meisten ärgert, lässt die EU sich Zeit. Die halb leere Chipstüte und der übergroße Versandkarton verschwinden am Mittwoch nicht.

Für Verkaufsverpackungen greift die Begrenzung des Leerraums nach dem EU-Zeitplan ab dem 12. Februar 2028. Für Um-, Transport- und Versandverpackungen gilt ab dem 1. Januar 2030 eine Obergrenze von 50 Prozent Leerraum. Luftpolsterfolie und Papierschnipsel zählen dabei mit.

Zum selben Zeitpunkt greift die Pflicht, Gewicht und Volumen auf das notwendige Mindestmaß zu senken. Doppelte Wände und falsche Böden sind dann unzulässig. Ab 2030 verbietet die Verordnung außerdem bestimmte Formate, die in Anhang V aufgeführt sind.

Neue Kennzeichnung auf Verpackungen: EU-Symbole erst ab 2028

Die einheitlichen Piktogramme zu Material und Entsorgung muss die EU-Kommission erst noch festlegen. Verpflichtend werden sie frühestens am 12. August 2028. Bis dahin bleiben der Grüne Punkt und die bekannten Materialkürzel auf den Packungen.

Recyclingquoten ab 2028: 75 Prozent bei Kunststoff

Konkreter wird das deutsche Gesetz beim Recycling. Ab 2028 müssen die dualen Systeme bei Kunststoffverpackungen aus Haushalten eine Recyclingquote von 75 Prozent erreichen, davon 70 Prozent werkstofflich.

Das ist mehr als eine höhere Zahl: Bisher gilt eine Verwertungsquote, auf die auch die Verbrennung einzahlt. Künftig zählt nur, was tatsächlich wieder zu Material wird.

Für Aluminium und Eisenmetalle steigen die Quoten um jeweils fünf Punkte auf 95 Prozent.

Der Recyclingverband bvse hält die Ziele unter den derzeitigen Marktbedingungen für schwer erfüllbar. Rezyklate ließen sich schlecht absetzen, wirksame Anreize für recyclinggerechtes Design fehlten.

Gelbe Tonne bleibt: Was Verbraucher im Alltag merken

Am Trennen ändert sich nichts. Gelbe Tonne, Gelber Sack, Altglascontainer und Pfandautomat funktionieren weiter wie bisher.

Anders geregelt ist die Verantwortung dahinter. Wer Verpackungen erstmals auf den Markt bringt, muss registriert sein, sich an einem System beteiligen und die Kosten für Sammlung und Verwertung in dem Land tragen, in dem die Verpackung im Müll landet.

Der große Umbau steht erst danach an. Ab 2030 dürfen nur noch recyclingfähige Verpackungen in Verkehr gebracht werden, ab 2035 müssen sie sich in großem Maßstab recyceln lassen.

Bis 2035 soll das Verpackungsaufkommen in der EU um mindestens zehn Prozent sinken. Neun Jahre für zehn Prozent: An diesem Anspruch wird sich das neue Recht messen lassen müssen.

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