Abstimmung

Türkei: Parlament billigt PKK-Amnestie-Gesetz

Das türkische Parlament hat ein Gesetz zur Amnestie für PKK-Kämpfer gebilligt. Es gelten jedoch Bedingungen.

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Kämpfer der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)

Kämpfer der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)

© Rashid Yahya/AP

Das türkische Parlament hat am Montag ein Gesetz zu einer an Bedingungen geknüpften Amnestie für Kämpfer der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gebilligt, wie die Nachrichtenagentur AP berichtet. 

Voraussetzung ist laut AFP, dass die PKK „praktisch nicht mehr existiert und alle in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition abgegeben hat“. Kämpfe zwischen der PKK und der türkischen Armee haben dem Bericht zufolge seit 1984 mindestens 50.000 Menschen das Leben gekostet. In der  Türkei, den USA und der EU wurde die PKK laut AP als Terrororganisation eingestuft.

Was das neue Amnestiegesetz vorsieht

Der Gesetzentwurf umfasst laut AP zwölf Artikel und beschreibt die Verfahren für die Entwaffnung der Gruppe sowie die Wiedereingliederung Tausender PKK-Mitglieder.

Nach Darstellung von AFP und AP sollen Strafverfolgungen und Haftstrafen für bestimmte Delikte für fünf bis zehn Jahre ausgesetzt werden – abhängig von der Schwere der mutmaßlichen Straftat. Wird in dieser Zeit keine terrorbezogene Straftat begangen, würden die Verfahren eingestellt und die Strafen als verbüßt gelten.

Ausgeschlossen von der Regelung sind demnach Personen, die an schweren Straftaten wie Mord beteiligt waren, sowie vor 2005 zu lebenslanger Haft Verurteilte. Dies betrifft laut AP auch PKK-Gründer Abdullah Öcalan und andere hochrangige PKK-Mitglieder.

Die Regelungen sollen laut AP erst wirksam werden, wenn der Nationale Sicherheitsrat der Türkei bestätigt, dass die Gruppe sich aufgelöst und alle Waffen abgegeben hat. Betroffene hätten danach sechs Monate Zeit, einen Antrag zu stellen.

Warum die PKK das Gesetz kritisiert

Die PKK-Führung äußerte sich kritisch. Sie bemängelte laut AFP am Sonntag „schwerwiegende Fehler und Mängel“ des Vorhabens. Die PKK bezeichnete das Gesetz laut AP zwar als einen „Anfang“, sah darin aber „schwerwiegende Mängel und Defizite“.

Ein zentraler Kritikpunkt: der Begriff „Kurden“ komme im Text nicht vor. „Die Tatsache, dass (der Gesetzentwurf) ausschließlich die Entwaffnung erwähnt, ohne den Begriff ‚Kurden‘ zu verwenden, zeigt, dass die Frage nicht in ihrer Gesamtheit behandelt wurde“, zitiert AFP aus der Erklärung.

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Die PKK forderte laut AFP zudem eine Garantie, dass entwaffnete Kämpfer am demokratischen politischen Leben teilhaben können, ohne wegen ihrer Äußerungen inhaftiert zu werden.

Die offene Frage um Abdullah Öcalan

Ungeklärt bleibt die Zukunft von PKK-Gründer Abdullah Öcalan. Er sitzt laut AP seit 1999 in Haft. Das Gesetz enthält demnach keine Angaben zu seinem Status oder einer möglichen Freilassung.

Die PKK erklärte laut AP, der Friedensprozess könne nur vorankommen, wenn Öcalan „frei lebt und arbeitet“. Öcalan hatte laut AFP im Februar 2025 die PKK zur Niederlegung der Waffen aufgerufen. Daraufhin gab die Gruppe ihre Auflösung bekannt und verbrannte in einem symbolischen Akt Waffen. (mit AFP)

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