Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen hat sich von den Aussagen ihres stellvertretenden Bundesvorsitzenden Sven Hüber zu einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD distanziert. „Die Aussagen von Sven Hüber geben nicht die Haltung der GdP NRW wieder“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme des Landesbezirks. Man distanziere sich „ausdrücklich und vollumfänglich von seiner Wortwahl, seinen Vergleichen und den daraus gezogenen juristisch problematischen Schlussfolgerungen“.
Hüber hatte in einem Beitrag für die Mitgliederzeitschrift Deutsche Polizei mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Vorkehrungen der Sicherheitsbehörden für den Fall gefordert, dass die AfD ein Innenministerium übernimmt. Er verwies dabei auf die Remonstrationspflicht von Beamten sowie auf Artikel 91 des Grundgesetzes, der den sogenannten inneren Notstand regelt. Der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Kritik an rechtlichen Schlussfolgerungen
Der NRW-Landesbezirk erklärte, den Unvereinbarkeitsbeschluss der Gesamtorganisation, wonach sich eine Mitgliedschaft in GdP und AfD ausschließen, weiterhin uneingeschränkt zu unterstützen. Die Thesen Hübers seien jedoch „in weiten Teilen mindestens (zu) überspitzt, in Teilen aber auch juristisch falsch“. Der Diensteid nehme den Beschäftigten nicht das Wahlrecht. Ein „No-Go mit der AfD“ sei eine legitime gewerkschaftliche Position, aber „keine rechtliche Folge des Diensteides“.
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Der Landesbezirk verwies zugleich darauf, dass er auf mögliche Gefahren durch eine Regierungsbeteiligung radikaler Parteien „gleich welchen Spektrums“ hinweisen wolle. Das eigene Handeln richte sich dabei konsequent nach dem Grundgesetz. Man distanziere sich von jeglicher Form des Extremismus.
Nach Angaben des Landesbezirks hatten die Aussagen Hübers in den vergangenen Tagen zu zahlreichen Anfragen und Kritik geführt. Vom GdP-Bundesvorstand habe man ebenfalls eine klare Positionierung eingefordert.
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