Bei der Cyberattacke auf zwei Berliner Senatsverwaltungen sind nach bisherigen Erkenntnissen keine sensiblen Daten in die Hände der Angreifer gelangt. Das sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Mittwoch vor Journalisten. Er schränkte ein: „Das ist der jetzige Kenntnisstand."
Betroffen sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie jene für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz. Beide Häuser wurden aus Sicherheitsgründen bereits am Freitag vom Landesnetz getrennt und sind weiterhin nicht im Internet erreichbar. Nach Wegners Angaben könnte die vollständige Wiederherstellung noch einige Tage dauern, obwohl „mit Hochdruck" daran gearbeitet werde.
Systeme zur Beantragung und Auszahlung von Wohngeld nicht erreichbar
Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September ist inzwischen wieder möglich. Einen Tag lang hatte der Angriff diesen Service lahmgelegt, wie Innensenatorin Iris Spranger (SPD) mitteilte. Die für die Wahl benötigten IT-Systeme seien nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Nicht erreichbar sind hingegen weiterhin die Systeme zur Beantragung und Auszahlung von Wohngeld.
Berlins Chief Digital Officer Florian Hauer sprach von einem „erheblichen Hackerangriff", der jedoch frühzeitig bemerkt worden sei. „Es gibt einen Eindringling im Netz oder es gab ihn zumindest", sagte Hauer. Nun gehe es darum, „diese Gefahr einzudämmen und zu isolieren".
Keine Angaben zu möglichen Tatverdächtigen
Zur Bewältigung der Lage tagt in Berlin ein Notfallstab unter Leitung des Landesbevollmächtigten für Informationssicherheit, Olaf Kroll-Peters. Behördlich wird der Angriff als sogenannter „IKT-Vorfall" eingestuft – also ein Vorfall, der die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen beeinträchtigen und Folgen für Verfügbarkeit, Authentizität oder Vertraulichkeit von Daten oder Dienstleistungen haben kann.
Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft haben Ermittlungen aufgenommen und stehen laut Senatsangaben in „engem Austausch" mit den Sicherheitsbehörden des Bundes, darunter das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Zu möglichen Tatverdächtigen machten die Behörden aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben.
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