Auch für Gaststätten gelten neue Corona-Regeln: Gästedaten müssen nun nicht nur in Innenräumen, sondern auch in der Außengastronomie erfasst werden. Gäste sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.
Eine wichtige Neuerung gibt es schließlich für Demonstrationen: Bei öffentlichen Versammlungen mit mehr als 100 Teilnehmern gilt Maskenpflicht. Die Vorgabe soll auch bei einer geringeren Teilnehmerzahl gelten, wenn bei der Demonstration skandiert oder gesungen wird. Ausnahmen sind etwa für Autokorsos vorgesehen.
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