Das Landgericht Berlin hat dem Recherchemedium Correctiv untersagt, zwei bestimmte Aussagen über Karl-Theodor zu Guttenberg weiterzuverbreiten. Die Pressekammer entschied per einstweiliger Verfügung – auf Antrag des früheren Bundesverteidigungsministers. Dies bestätigte das Gericht gegenüber dieser Redaktion.
Im Kern geht es um zwei Passagen, in denen Correctiv den CSU-Politiker mit seinem Podcast an der Seite des Linken-Politikers Gregor Gysi und mit einem möglichen Zusammenwirken der Union mit der AfD in Verbindung brachte. Was das Recherchemedium über Guttenberg nun nicht mehr behaupten darf und worum der größere Streit geht, steht hier im Überblick.
Guttenberg wehrt sich: Gegendarstellung gegen Correctiv veröffentlicht
Welche zwei Aussagen das Landgericht Berlin untersagt hat
Das Gericht untersagte Correctiv diese Aussage: „(…). Jüngst sprach er sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten aus. In seinem vielgehörten Podcast mit dem Linken Gysi plädiert Guttenberg für eine Minderheitsregierung und dafür, Gesetze zur Not mit der AfD zu verabschieden. ,Wer mitstimmt, stimmt mit‘, ist dort seine Losung. Soll heißen: In einer Minderheitsregierung könnte die Union ihre Gesetze auch mit Hilfe der Rechtsextremen durchbringen. (…)“
Zudem darf das Medium auch diese Aussage nicht mehr verbreiten: „(…) Jüngst sprach er sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten aus. In seinem viel gehörten Podcast mit dem Linken Gysi entwirft er das Szenario einer Minderheitsregierung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. ,Wer mitstimmt, stimmt mit‘, ist dort seine Losung. Soll heißen: In einer Minderheitsregierung könnte die Union ihre Gesetze auch mit Hilfe der Rechtsextremen durchbringen. (…)“
In der ersten Version hieß es, Guttenberg plädiere für eine Minderheitsregierung und dafür, „Gesetze zur Not mit der AfD zu verabschieden“. Die zweite Version formulierte es enger: Dort „entwirft er das Szenario einer Minderheitsregierung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt“.
Was die einstweilige Verfügung für Correctiv bedeutet
Die Pressekammer entschied per einstweiliger Verfügung – also mit einer vorläufigen, im Eilverfahren getroffenen Anordnung. Beantragt hatte sie Guttenberg selbst. Für Correctiv heißt das konkret: Die beiden beanstandeten Passagen darf das Medium vorerst nicht weiter verbreiten.
Der Konflikt zwischen Guttenberg und Correctiv reicht über die untersagten Sätze hinaus. Ende Juni hatte das Medium eine Recherche unter dem Titel „Guttenberg: Der Mann aller Märkte“ veröffentlicht.
Darin zeichnete Correctiv nach eigenen Angaben „eine lange Liste an Firmen“ nach, in die Guttenberg investiert habe – samt „Verbindungen zu MAGA-Unterstützer Peter Thiel“, wie das Recherchemedium schrieb.
Guttenbergs Gegendarstellung: Diese Angaben korrigiert er
Gegen den Bericht wehrte sich Guttenberg bereits im Juli mit einer Gegendarstellung. Correctiv veröffentlichte sie auf der eigenen Website. Darin weist der CSU-Politiker mehrere Darstellungen zurück.
Zu angeblich zahlreichen Wohnsitzen, darunter einem Anwesen in einem New Yorker Vorort, lässt Guttenberg feststellen: „Ich habe keinen Wohnsitz in einem New Yorker Vorort.“
Correctiv hatte zudem geschrieben, er habe 2014 „trotz einwandfreier Augen eine Brille“ getragen. Guttenberg erklärt, die Brille „aufgrund einer medizinischen Indikation“ getragen zu haben.
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Eine Mitgliedschaft im Young-Global-Leaders-Programm des Weltwirtschaftsforums weist er ebenfalls zurück – und damit auch eine gemeinsame Zugehörigkeit mit dem früheren österreichischen Kanzler Sebastian Kurz. Er habe jede Mitgliedschaft „ausgeschlagen“.
Weitere Korrekturen zu Barrick Gold, CSIS und Bilderberg
Auch bei weiteren Punkten widerspricht Guttenberg. In den internationalen Beraterkreis von Barrick Gold sei er von Peter Munk berufen worden, nicht von John L. Thornton.
Beim Forschungsinstitut Center for Strategic and International Studies (CSIS) sei er nie im Aufsichtsrat gewesen. Bei der PR-Agentur Edelman habe er nur 2018 und 2019 im Beirat gesessen und sei seit Mai 2026 nicht mehr tätig.
Zur Bilderberg-Konferenz stellt er klar, es seien nicht alle Journalisten ausgeschlossen gewesen; eingeladen worden seien „ausgewählte“ Medienvertreter.
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