Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 36-jährigen Polizeibeamten eingestellt, dem der ungerechtfertigte Einsatz eines Diensthundes gegen eine Demonstrantin am Rande des AfD-Bundesparteitages in Riesa vorgeworfen worden war. Nach Auffassung der Behörde war das Verhalten des Beamten als unmittelbarer Zwang gerechtfertigt. Ermittelt worden war wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt sowie eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Polizeigewalt
Polizist hetzt Diensthund auf Anti-AfD-Demonstrantin: Warum die Ermittler keine Straftat sehen
Dieser Vorfall sorgte vergangenes Jahr für Empörung: Am Rande des AfD-Bundesparteitages in Riesa soll ein Polizist seinen Diensthund auf eine Demonstrantin gehetzt haben. Nun wurde das Verfahren eingestellt.
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Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war das Verhalten des Beamten gerechtfertigt.
© sss
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