Nie bestellt

300 Pizzen im Namen von Politikern – dann las die Polizei das Kommentarfeld

Polizei in Polen nimmt 23-Jährigen fest: Er soll Essen auf fremde Adressen bestellt und im Kommentarfeld Drohungen hinterlassen haben.

4 Min
Ein Bote liefert einen Stapel Pizzakartons aus (Symbolbild): In Stettin sollen monatelang Bestellungen bei Menschen angekommen sein, die nie etwas geordert hatten.

Ein Bote liefert einen Stapel Pizzakartons aus (Symbolbild): In Stettin sollen monatelang Bestellungen bei Menschen angekommen sein, die nie etwas geordert hatten.

© Imago/Petra Schneider

300 Pizzen, geliefert an eine Adresse, an der niemand Hunger hat. Eine einzelne Restaurantrechnung über 37.000 Złoty, umgerechnet rund 8600 Euro. Als Besteller eingetragen: bekannte Namen aus Politik und Medien.

Bis hierhin ist der Fall aus Stettin eine Anekdote. Dann liest man, was in den Kommentarfeldern dieser Bestellungen stand.

Polens Cyber-Polizei, das Centralne Biuro Zwalczania Cyberprzestępczości, hat vergangene Woche einen 23-Jährigen festgenommen. Keine 140 Kilometer von Berlin entfernt. Der Vorwurf lautet nach polnischem Recht auf beharrliche Belästigung und strafbare Drohung, begangen mit Essensbestellungen.

Fake-Bestellungen in Stettin: acht Monate, vier Städte

Die Masche lief nach Angaben der Ermittler immer gleich ab: Essen bestellen, Barzahlung bei Lieferung, fremde Namen und fremde Adressen eintragen.

Der Sender TVN24 berichtet von acht Monaten, in denen Stettiner Gastronomen auf diese Weise beliefert wurden. Der Verdächtige soll dabei Namen, Telefonnummern und Lieferadressen laufend gewechselt haben.

Schwerpunkt war die Hafenstadt. Bestellungen gingen aber auch nach Breslau und Krakau, über ein Dutzend Mal nach Warschau.

Die Drohungen standen im Kommentarfeld der Bestellung

Verhandelt wird hier nicht die Pizza, sondern das Textfeld darunter, in das man sonst „bitte ohne Zwiebeln“ tippt.

Dort sollen laut Polizei Drohungen gestanden haben: die Entführung eines Minderjährigen, ein Brand in einer Notarkanzlei, ein absichtlich herbeigeführter Verkehrsunfall.

Dazu kamen Details aus dem Privatleben der Empfänger. Informationen, die nach Darstellung der Behörde nur die Betroffenen selbst oder ihre engsten Angehörigen kennen konnten.

Woher der Verdächtige sie hatte, sagen die Beamten bislang nicht. Genau das dürfte die Betroffenen am längsten beschäftigen.

Stettins Gastronomen bleiben auf dem Schaden sitzen

Die Wirte trifft es doppelt. Sie zahlen Ware und Fahrt, und sie müssen inzwischen jede Bestellung wie einen Verdachtsfall behandeln.

Ein Pizzeria-Betreiber aus der Innenstadt sagte dem Portal wSzczecinie.pl, es vergehe keine Woche ohne solche Aufträge. Wirke eine Bestellung verdächtig, werde sie gar nicht erst angenommen.

Am schwersten zu erkennen waren die kleinen Aufträge. Bestellungen für 30 bis 50 Euro fallen im Tagesgeschäft überhaupt nicht auf. Ein einzelnes Lokal beziffert seinen Verlust nach Monaten auf mehrere Tausend Euro.

23-Jähriger in Untersuchungshaft, Kaution 10.000 Złoty

Festgenommen wurde der Mann in seiner Wohnung. Die Beamten beschlagnahmten Telefone und Datenträger, mit denen die Bestellungen abgesetzt worden sein sollen.

Ein Gericht ordnete zwei Monate Untersuchungshaft an. Gegen eine Kaution von 10.000 Złoty, rund 2300 Euro, kann der Beschuldigte die Haft verlassen.

Er bestreitet die Vorwürfe und hat dazu ausführlich ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft prüft seine Angaben, es gilt die Unschuldsvermutung. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu acht Jahre Haft.

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§ 238 StGB: In Deutschland heißt diese Masche Stalking

Der deutsche Gesetzgeber hat den Trick ausdrücklich erfasst. § 238 Absatz 1 Nummer 3 StGB stellt es unter Strafe, unter missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten Waren oder Dienstleistungen für eine andere Person zu bestellen.

Der Strafrahmen liegt bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen deutlich höher. Kommen Drohungen dazu, greift zusätzlich der Bedrohungsparagraf.

Und gegenüber dem Restaurant, das umsonst produziert und ausfährt, steht Betrug im Raum.

Was tun, wenn eine Lieferung kommt, die niemand bestellt hat?

Nicht annehmen und nichts bezahlen. Wer die Ware entgegennimmt, macht die Sache für den Gastronomen komplizierter.

Bestellnummer und Namen des Lieferdienstes notieren, dazu die Uhrzeit. Der Wirt braucht diese Angaben für seine Anzeige. Und wer nicht widerspricht, taucht in solchen Verfahren schnell selbst als vermeintlicher Besteller auf.

Für die ganze Masche reicht am Ende leider das, was ohnehin auf jedem Briefkasten steht: ein Name und eine Adresse.


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