Programmanalyse

ARD und ZDF auf dem Prüfstand: Wie belastbar ist das Gutachten zur Ausgewogenheit?

Tausende Beitragszahler klagen wegen Unausgewogenheit gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Eine Studie hält den Vorwurf für weitgehend unbegründet. Wer hat recht?

Ole Skambraks
Ole Skambraks
8 Min
Immer mehr Beitragszahler ziehen wegen mangelnder Ausgewogenheit vor Gericht.

Immer mehr Beitragszahler ziehen wegen mangelnder Ausgewogenheit vor Gericht.

© Müller-Stauffenberg/imago

Die Algorithmen, die das ZDF auf seinem Streaming-Portal einsetzt, fördern Vielfalt und Pluralismus. Das erklärte der Intendant Norbert Himmler auf der diesjährigen Digitalmesse re:publica. Sein Kollege und derzeitige ARD-Vorsitzende Florian Hager ergänzte: „Wir müssen allen Menschen ein Angebot machen“

Viele Menschen sind hingegen überzeugt, dass den Sonntagsreden keine Taten folgen. Bei den deutschen Verwaltungsgerichten sind Tausende Verfahren gegen öffentlich-rechtliche Sender anhängig. Die Kläger wollen den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen, da ARD, ZDF und Co. in ihren Augen unausgewogen berichten und sie sich nicht mehr im Meinungsspektrum der Berichterstattung wiederfinden.

So trug am 11. August 2026 beim Verwaltungsgericht Hannover ein ehemaliger Bundeswehrsoldat seine Klage vor: Während der Corona-Zeit sei er als maßnahmenkritischer Mensch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) als rechter Verschwörungstheoretiker dargestellt worden. Unter anderem sah er § 3 des Medienstaatsvertrages verletzt, der besagt, „die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.“

Beispiele für journalistische Mangelleistung im ÖRR sind zahlreich. So schreibt ein Mitarbeiter des WDR, der anonym bleiben möchte, auf der Website Meinungsvielfalt.jetzt: „Egal, ob Energiepolitik, Corona oder Migrationsfragen, die Leitlinien der Berichterstattung sind mehrheitlich durch politisch motivierte Redakteure so vorgegeben und eingeengt, dass eine echte Auseinandersetzung von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Es ist immer das gleiche ideologisch geprägte Weltbild, das sich in Sprache und Duktus durchsetzt – und letztlich auch so ausgestrahlt wird. Das Ringen um Positionen und das Verständnis für die Probleme der Bevölkerung sind einer Art erzieherischem Haltungsjournalismus gewichen, der mich zutiefst anödet und gleichzeitig erschreckt. Das hat mit Meinungspluralität, wie im gesetzlichen Auftrag festgeschrieben, wenig bis nichts mehr zu tun.“

ZUM Autor
Foto: privat

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Ole Skambraks war insgesamt zwölf Jahre als Redakteur und redaktioneller Mitarbeiter für den MDR, WDR und SWR tätig. In einem Offenen Brief kritisierte er 2021 die Corona-Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Daraufhin wurde ihm vom SWR fristlos gekündigt. Er ist Mitgründer der Initiative „Meinungsvielfalt.jetzt“ und setzt sich für eine Renaissance des Journalismus ein.
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Ungeimpfte haben noch nicht vergessen, dass Sarah Bosetti sie als überflüssigen „Blinddarm der Gesellschaft“ bezeichnet hat. Kinder seien wie „Ratten“ in Zeiten der Pest, meinte Jan Böhmermann während Corona. Und auch der Tagesthemen-Kommentar der ARD-Hauptstadtkorrespondentin Sarah Frühauf vom 19. 11. 2021 zeigt, wie man damals in den Sendern mehrheitlich getickt hat: Ungeimpfte seien für das Sterben von Menschen und einen weiteren Winter im Lockdown mitverantwortlich.

Die Talkshow, die es nie gab

Erinnern Sie sich noch an die Talksendungen, in denen Maßnahmenkritiker mit Befürwortern der Coronapolitik heiß diskutiert haben? Sie liefen auf dem privaten, österreichischen Sender Servus TV. Im ÖRR gab es so etwas nicht. Selbst zwei Petitionen mit insgesamt 110.000 Unterschriften konnten die ARD-Programmverantwortlichen nicht zum Umdenken bringen. Sie erachteten es als „Überforderung für den Bürger“, sich zwei deutlich konträre Meinungen zum Thema anzuhören.

Doch die Kläger können noch so viele Beispiele für Unausgewogenheit zitieren – bis jetzt wurden alle Klagen abgewiesen mit Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (BVerwG) vom 15. Oktober letzten Jahres. Eine Frau aus Bayern hatte gegen den Bayerischen Rundfunk geklagt und möchte mit Hilfe der Bürgerinitiative Leuchtturm ARD alle juristischen Instanzen beschreiten.

Das oberste Verwaltungsgericht urteilte, die Beitragspflicht sei erst dann streitbar, wenn „das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“. Es geht um mindestens zwei Jahre Programmauswertung – alles, was ARD, ZDF und Deutschlandradio 2020 und 2021 gesendet haben. Niemand außer den Anstalten hat diese Datensätze.

Ob der ÖRR seinen gesetzlichen Auftrag tatsächlich erfüllt und der Vielfaltssicherung dient, hat das Leipziger Gericht also nicht entschieden. Die Richter haben die Entscheidung an das Bayerische Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

Daher verwundert es nicht, dass vor kurzem ein Gutachten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk „ein hohes Maß an Themen- und Akteursvielfalt“ bescheinigt hat. So steht es auf der Website des Bayerischen Rundfunks.

Eine akademische Farce

Wenn man in die Untersuchung hineinschaut, entpuppt sich diese Einschätzung allerdings als akademische Farce. Angefertigt wurde das Gutachten von Kommunikationswissenschaftlern der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der LMU München.

Der erste Teil ist eine theoretische Abhandlung zu Vielfalt und Ausgewogenheit im ÖRR. Diese sei auf das Gesamtprogramm zu beziehen. So muss nicht jede einzelne Sendung ausgewogen sein, sondern das Programmangebot im Gesamten. Die Autoren machen allerdings eine Ausnahme. Sie plädieren dafür, „dass zumindest Nachrichtenformate auch in sich vielfältig und ausgewogen berichten sollen.“ Merken Sie sich diese Aussage bitte für später.

Teil 2 umfasst die Auswertung von 49 quantitativen Studien zum ÖRR-Programm zwischen 2020 und 2025. Danach folgen Empfehlungen der Autoren für ein kontinuierliches Qualitätsmonitoring im ÖRR.

In ihrer Zusammenfassung schreiben die Wissenschaftler: „Vielfalt und Ausgewogenheit der öffentlich-rechtlichen Angebote sind (...) in der Regel etwas höher als die der Fernsehnachrichten der Privatsender und minimal geringer als die der überregionalen Qualitätszeitungen.“

Reicht das als Qualitätsgrundlage für die Öffentlich-Rechtlichen? In jedem Fall klingt dieses Urteil weniger euphorisch als die Formulierung in der BR-Presseerklärung. Doch es geht noch weiter. Im Gutachten heißt es, die thematische Ausgewogenheit der Online-Angebote von ÖRR-Nachrichtensendungen (tagesschau.de und heute.de) unterscheide sich kaum von der Ausgewogenheit vergleichbarer Online-Medien (z. B. spiegel.de).

ÖRR liefert Mainstream-Konformität

Auch speziell die Corona-Berichterstattung des ÖRR entspreche „dem generellen Tenor der Berichterstattung aller untersuchten Mainstream-Medien“. Was die Wissenschaftler als Legitimation ausgeben, ist in Wahrheit ein Armutszeugnis. „Mainstream-Konformität ist kein Beweis für öffentlich-rechtliche Ausgewogenheit“, heißt es in einer Analyse des Gutachtens des Unternehmers Markus Bönig, der den kostenpflichtigen juristischen Servicedienst beitragsstopper.de betreibt. Die Verwaltungsgerichte dürften Mainstream-Konformität jedenfalls nicht als ausreichende Rechtfertigung für den Rundfunkbeitrag ansehen.

In einem früheren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 2023 (Az.: 1 BvR 601/23) machte das oberste deutsche Gericht klar: Es brauche einen „die Beitragszahlung rechtfertigenden individuellen Vorteil“ für ein auf Ausgewogenheit und Vielfalt ausgerichtetes Programmangebot, das „ein Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern bilde“.

Dabei ist, so stellt das Gutachten fest, die Repräsentation „einfacher Bürgerinnen und Bürger“ bei den TV-Hauptnachrichtensendungen von ARD und ZDF im Vergleich zu privaten Sendern eher schlecht. Die Präsenz von Bürgerinnen und Bürgern sei bei privaten Sendern höher, „während öffentlich-rechtliche Sender Politikerinnen/Politiker und Expertinnen/Experten deutlich häufiger zu Wort kommen lassen“.

Gutachten über das Gutachten

Auch der Schweizerische Verein für ausgewogene Berichterstattung (SVFAB) hat das Gutachten analysiert und ein Gegengutachten verfasst. Der Berliner Zeitung liegt es vor.

Unter anderem geht es auf die festgestellte Linkslastigkeit des ÖRR ein. Die Wissenschaftler im Auftrag des BR rechtfertigen die politische Tendenz mit dem Argument der Konformität. Alle neun untersuchten ÖRR-Formate positionierten sich „ausnahmslos bzw. überwiegend“ links der Mitte. Damit befänden sie sich im Kanon von 38 Vergleichsmedien, „die mit wenigen Ausnahmen auch Sozialstaatsorientierung mit einer liberal-progressiven Grundhaltung verbinden“. Der SVFAB schreibt dazu: „Dass der ÖRR einen Binnenpluralismus-Auftrag hat, den private Medien nicht haben, wird nicht berücksichtigt.“

Ebenfalls wird die eingeschränkte Ausgewogenheit in Krisenzeiten, wie beispielsweise während Corona, von den Wissenschaftlern mit der „spezifischen Funktion des Journalismus in Krisenzeiten“ gerechtfertigt. Die Autoren des BR-Gutachtens argumentieren, dass dies meist Stunden der Exekutive sind und Meinungsvielfalt somit in den Hintergrund tritt. Der Gedanke, dass gerade in Krisenzeiten genaues Hinschauen und eine Kontrolle der Exekutive nötig sind, scheint den Wissenschaftlern nicht in den Sinn gekommen zu sein.

Tagesschau in der Regel ausgewogen

Das Gutachten erklärt, die Tagesschau liefere in der Regel ausgewogene Nachrichten. Doch auf Auslassungen in der Berichterstattung gehen die Wissenschaftler gar nicht ein, analysiert der SVFAB. Manchmal ist eben relevant, was gerade nicht in der Tagesschau gezeigt wird.

Neben zahlreichen Blackouts bei internationalen Schlüsselereignissen fand in der Hauptnachrichtensendung Deutschlands auch der Rücktritt der grünen NRW-Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Josefine Paul, keine Erwähnung. Sie legte ihr Amt nieder wegen heftiger Kritik im Nachklang des islamistischen Anschlags in Solingen. Auch die syrische Herkunft des Täters blieb für Tagesschau-Zuschauer ein wohlgehütetes Geheimnis.

Während im Südwesten Berlins im Januar ein Anschlag 45.000 Menschen ins Dunkle stürzte – buchstäblich, denn der Strom fiel aus – war der damalige Regierende Bürgermeister Kai Wegner lieber auf dem Tennisplatz. Die Tagesschau schwieg und berichtete über Pinguine in Südafrika.

Die Autoren blicken auch zurück auf die Krim-Berichterstattung von 2014/15. Die Tagesschau-Meldungen hätten eine hohe Übereinstimmung mit den Narrativen der Regierung gehabt. Doch ein Blick auf das Gesamtprogramm, inklusive Talkshows und Satireformate von damals, hätte ein „ausgewogeneres Meinungsbild“ geliefert. Doch erinnern wir uns an den Appell der Kommunikationswissenschaftler vom Anfang des Gutachtens: Eine Nachrichtensendung sollte von sich aus ausgewogen sein.

Gutachten ist kein Freibrief

Bei allem Wohlwollen der Autoren – dieses Gutachten liefert dem ÖRR eben keine weiße Weste. Es macht eher die Verfehlungen deutlich: neun von neun untersuchten Formaten links der Mitte, thematische Blackouts, Regierungskonformität vor allem in Krisenzeiten. Deutlich wird auch die schlechte Datenbasis: „Insgesamt mangelt es (...) an Studien, die thematische Vielfalt und Ausgewogenheit statistisch quantifizierbar und vergleichbar machen“.

Daher kommen auch die Empfehlungen der Wissenschaftler für ein systematisches Monitoring im ÖRR. Ihr vorgeschlagenes Messmodell hat Professor Marcus Maurer – einer der vier Autoren der Analyse – mitentwickelt, berichtet der SVFAB. Das Gutachten empfiehlt also das Produkt des Gutachters. Problem erkannt, Lösung geliefert – beides aus derselben Hand. In der Wissenschaft nennt sich das Interessenkonflikt.

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