Chinas Volkskongress hat am Dienstag erstmals über eine Novelle des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes beraten, die ein eigenes Kapitel für autonome Fahrzeuge vorsieht. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua sollen für Verkehrsverstöße, die im aktivierten autonomen Fahrmodus geschehen, künftig Hersteller oder Importeure verantwortlich gemacht werden.
Der Entwurf umfasst laut Xinhua neun Kapitel und 170 Artikel. Er definiert erstmals gesetzlich, was als autonomes Fahren und was als Assistenzfunktion gilt, und regelt zudem die Zulassung solcher Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen sowie deren Versicherung.
Der Staatsrat hatte die Novelle nach Angaben von Xinhua bereits am 11. Juni grundsätzlich gebilligt und an den Volkskongress weitergeleitet. Das seit 2004 geltende Straßenverkehrssicherheitsgesetz wird damit erstmals umfassend an die Entwicklung teil- und vollautonomer Fahrzeuge angepasst.
Zehn Sekunden Zeit für die Übernahme
Die geplante Regelung ergänzt bereits beschlossene technische Vorgaben. Das chinesische Industrieministerium hatte laut einem Bericht der in Hongkong erscheinenden South China Morning Post Anfang August erstmals verbindliche Sicherheitsstandards für Systeme der Stufen L3 und L4 vorgelegt. Sie treten am 1. Juli 2027 in Kraft.
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Hersteller müssen für die Sicherheit der Systeme über deren gesamten Lebenszyklus Vorsorge treffen. Zudem muss bei L3-Systemen zwischen einer Aufforderung an den Fahrer, die Kontrolle zu übernehmen, und einem automatischen Notmanöver des Fahrzeugs mindestens ein Zeitfenster von zehn Sekunden liegen.
Die chinesischen Vorgaben übernehmen nach Angaben des Ministeriums die Grundanforderungen die im Juni von der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) beschlossenen globalen technischen Regeln für automatisierte Fahrsysteme, gehen aber bei Nutzerinformation, Schulung und Tests darüber hinaus.
L3 bislang nur auf ausgewählten Schnellstraßen
Bei Stufe L3 kann der Fahrer die Hände zeitweise vom Lenkrad nehmen, bei L4 ist unter bestimmten Bedingungen vollständig automatisiertes Fahren vorgesehen. Erst im Dezember 2025 hatte das Industrieministerium erstmals zwei Serienmodelle der staatlichen Hersteller Changan Automobile und BAIC mit L3-Funktionen unter Auflagen zugelassen, zunächst nur auf festgelegten Schnellstraßen in Peking und Chongqing.
Fahrerassistenz, bei der der Fahrer die Kontrolle behält und nur einzelne Aufgaben wie Spurhalten oder Abstandhalten vom System übernommen werden, ist dagegen längst ein Massenmarkt: Rund 70 Prozent der 2026 neu verkauften Pkw waren nach Angaben des Ministeriums mit kombinierten Assistenzsystemen ausgestattet, die rechtlich nicht mit autonomem Fahren gleichzusetzen sind.
Hohe Hürden für Tesla in China
Für ausländische Anbieter dürften die neuen Regeln die Hürden erhöhen. Der US-Hersteller Tesla, der sein Fahrassistenzsystem Full Self-Driving (FSD) in China bereits als beaufsichtigte Funktion anbietet, erfülle die neuen Anforderungen derzeit nicht, sagte der unabhängige Branchenanalyst Xing Lei der South China Morning Post.
FSD sei bislang auf dem Niveau L2+ eingestuft, bei dem der Fahrer die volle Verantwortung trägt. Kernproblem sei die Datenregulierung, da für die Übertragung bestimmter in China erhobener Auto- und Personendaten ins Ausland strenge Auflagen gelten, sagte Yale Zhang von der Beratung Automotive Foresight in Shanghai.
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