Die Pflegeversicherung befindet sich weiter in der Krise. Seit diesem Montag steht fest: Das Defizit beträgt 770 Millionen Euro allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres. Der GKV-Spitzenverband rechnet damit, dass die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung voraussichtlich im Oktober nicht mehr ausreichen, um die Leistungen vollständig zu bezahlen. Bis zum Jahresende fehlen dann rund 500 Millionen Euro. Verbandschef Oliver Blatt sprach von „Alarmstufe Rot".
Pleite im wörtlichen Sinn bedeutet das nicht. Die Pflegeversicherung kann sogenannte Liquiditätshilfen aus dem Ausgleichsfonds beziehen. Auszahlungen an Pflegebedürftige fallen somit nicht aus.
Doch der finanzielle Puffer, aus dem diese Hilfen kommen, ist selbst nur geliehen: Der Bund hat für 2026 ein überjähriges Darlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro bereitgestellt. Erst dadurch schrumpft das erwartete Jahresdefizit auf 1,2 Milliarden Euro. Ohne das Darlehen läge das Minus nach Rechnung des Spitzenverbandes bei 4,4 Milliarden Euro. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 3,6 Prozent, für Kinderlose bei 4,2 Prozent.
Warum das Geld nicht reicht
Die Ursachen sind seit Jahren bekannt. Da ist zunächst eine Reform von 2017, die den Zugang zu Leistungen deutlich geöffnet hat. Seither hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen bundesweit etwa verdoppelt, von rund drei auf knapp sechs Millionen Menschen. Außerdem steigen die Kosten je Fall: Die Tariftreueregelung in der Pflege hat die Löhne angehoben, dazu kommen Sach- und Energiekosten. Und schließlich schrumpft die Basis. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Leistungsempfänger. Der demografische Wandel schlägt durch.
Eine weitere Ursache ist hausgemacht: Die Pflegeversicherung trägt Aufgaben, die eigentlich aus Steuern zu bezahlen wären, etwa die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Und sie hat in der Pandemie rund 4,5 Milliarden Euro für Tests und Prämien vorgestreckt, die der Bund bis heute nicht erstattet hat. Der Bundeszuschuss, den es bis 2023 gab, wurde gestrichen. An seine Stelle sind Darlehen getreten, die die Kasse zurückzahlen muss.
Was das in Berlin bedeutet
Ende 2023 bezogen in Berlin knapp 212.000 Menschen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Das sind 5,6 Prozent der Bevölkerung, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt. 61,1 Prozent davon sind Frauen, 76,6 Prozent sind 65 Jahre oder älter, fast jeder Dritte ist über 85.
Entscheidend für die Debatte ist, wie diese Menschen versorgt werden: Rund 87 Prozent werden zu Hause gepflegt. 115.277 Berliner erhielten ausschließlich Pflegegeld, wurden also allein von Angehörigen betreut. Weitere 43.847 wurden von einem ambulanten Dienst versorgt. Jede Kürzung beim Pflegegeld oder bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger trifft damit in Berlin sechsstellige Personenzahlen.
Im Heim ist die Lage schon jetzt angespannt. Der Eigenanteil für einen Berliner Heimplatz liegt nach Zahlen des vdek bei 3749 Euro im Monat, im ersten Jahr durch den Leistungszuschlag gemindert auf rund 3388 Euro. 2019 waren es rund 1848 Euro. Die Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung angelegt: Sie zahlt einen Zuschuss, nicht die Rechnung.
Der Streit um die Reform
Die Koalition bereitet für den Herbst das Pflegeneuordnungsgesetz vor. Der Referentenentwurf stammt noch von der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), umsetzen muss ihn ihr Nachfolger Carsten Linnemann (CDU), der das Ressort Ende Juli übernommen hat. Für 2027 wird ohne Gegensteuern ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet.
Der Entwurf setzt an zwei Punkten an. Auf der Ausgabenseite soll die Begutachtung strenger werden, damit weniger Menschen in einen Pflegegrad rutschen. Der Entlastungsbetrag beim leichtesten Pflegegrad 1 soll für neue Fälle entfallen. Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen auf 70 Prozent sinken. Die Tariftreuepflicht soll von 2027 bis 2029 ausgesetzt werden. Auf der Einnahmenseite sollen die Beitragsbemessungsgrenze steigen, der Zuschlag für Kinderlose um 0,1 Punkte klettern und Minijobs beitragspflichtig werden; ab 2028 soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden.
Die Kritik daran eint sonst zerstrittene Lager. Sozialverbände nennen den Entwurf ein Spargesetz zulasten der Schwächsten. Die Arbeitgeber lehnen die Mehreinnahmen ab. Und Fachleute halten die Logik für kurzsichtig: Wer den Zugang zu niedrigen Pflegegraden erschwert, spart heute und zahlt später, weil frühe Unterstützung Verschlechterungen hinauszögert.
Die Alternativen liegen auf dem Tisch, aber keine ist billig. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe favorisiert den Sockel-Spitze-Tausch: Der Eigenanteil im Heim würde gedeckelt, die Pflegeversicherung übernähme alles darüber. Der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang wirbt für eine Pflegebürgervollversicherung, die sämtliche pflegebedingten Kosten trägt. Der Verband der privaten Krankenversicherung setzt dagegen auf mehr kapitalgedeckte Vorsorge.
Gemeinsam ist allen Modellen, dass sie frühestens 2027 wirken. Das Loch, das im Oktober aufgeht, stopfen sie nicht.
Neue Zahlen: Mehr als 3700 Euro Eigenanteil – Pflegeheime in Berlin so teuer wie nie
Pflegekrise: Was Deutschland von Schweden, Japan und Österreich lernen kann
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]