Künstliche Intelligenz

„Der Algorithmus ist der Chef“: Uber-Fahrer klagen gegen KI-Bezahlung

Ein und dieselbe Fahrt, zwei unterschiedlich hohe Angebote: Fahrer werfen Uber vor, ihre Daten zum Drücken der Vergütung zu nutzen. Der Konzern bestreitet eine Personalisierung.

5 Min
Die Uber-App auf einem Smartphone: Fahrer werfen dem Konzern vor, ihre Vergütung mithilfe intransparenter Algorithmen festzulegen.

Die Uber-App auf einem Smartphone: Fahrer werfen dem Konzern vor, ihre Vergütung mithilfe intransparenter Algorithmen festzulegen.

© Sebastian Gollnow/dpa

23 Pfund für den einen Fahrer, 27 Pfund für seinen Kollegen: Als zwei Uber-Fahrer in London nach eigenen Angaben denselben Auftrag zu unterschiedlichen Preisen angeboten bekamen, vermuteten sie dahinter kein zufälliges technisches Problem. Das von Uber als „Dynamic Pay“ bezeichnete algorithmische Vergütungssystem habe gelernt, dass einer von ihnen bereits mehrere schlecht bezahlte Fahrten angenommen hatte, und ihm deshalb erneut weniger angeboten.

Der Fahrdienstvermittler weist diesen Verdacht zurück. Eine neue Sammelklage soll nun klären, wie Ubers System zur Vergabe und Bezahlung von Fahrten tatsächlich arbeitet. Fahrer aus Großbritannien und den Niederlanden werfen dem Konzern vor, persönliche Daten rechtswidrig für ein KI-gestütztes Vergütungssystem zu verwenden. Fahrer aus Deutschland können sich der Klage ebenfalls anschließen.

„Es ist, als würde dich jemand ständig beobachten und deine Schwächen kennen – der Chef ist der Algorithmus“, sagte der Rotterdamer Uber-Fahrer Mohammed Shirwa der britischen Zeitung Guardian. Die Software lerne, welche Angebote ein Fahrer noch akzeptiere. Dadurch könne sie die Vergütung bis auf den niedrigsten Betrag drücken, für den er noch fahre.

Deutsche Uber-Fahrer können sich der Klage anschließen

Die gemeinnützige Stiftung WIE International hat das Verfahren nach dem niederländischen Gesetz für kollektive Klagen eingeleitet. Nach Angaben des Guardian wurde die Klage beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht. Dort sitzt die für Ubers europäische Datenverarbeitung zuständige Gesellschaft.

Vertreten werden bislang vor allem Fahrer aus Großbritannien und den Niederlanden. Nach den Teilnahmebedingungen von WIE International können sich jedoch auch Menschen anschließen, die seit November 2020 in Deutschland für Uber gefahren sind.

Die Organisation prüft nach eigenen Angaben noch, wie Fahrer aus Deutschland und weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums formal in das Verfahren einbezogen werden können. Die Registrierung bedeutet daher nicht automatisch, dass bereits eine Entschädigung beansprucht werden kann.

Der Guardian beziffert den möglichen Kreis der Betroffenen in der Europäischen Union und Großbritannien auf rund 241.000 Fahrer. Die Entschädigungen könnten sich dem Bericht zufolge insgesamt auf mehrere Milliarden US-Dollar summieren. Eine konkrete Summe wurde bislang weder vom Gericht festgelegt noch von der Klägerseite öffentlich beziffert.

Für die teilnehmenden Fahrer entstehen zunächst keine Kosten. Finanziert wird das Verfahren durch Innsworth Capital. Bei einem Erfolg kann der Prozessfinanzierer nach Angaben von WIE International bis zu 25 Prozent der Entschädigung erhalten, falls die Kosten nicht Uber auferlegt werden.

Ein Auto des Fahrdienstleiters Uber fährt in Prenzlauer Berlin.

Ein Auto des Fahrdienstleiters Uber fährt in Prenzlauer Berlin.

© Carsten Koall/dpa

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Kläger greifen Ubers System „Dynamic Pay“ an

Was bedeutet „Dynamic Pay“? Es verteilt Aufträge und legt in Echtzeit fest, wie viel einem Fahrer für eine bestimmte Fahrt angeboten wird.

WIE International wirft Uber vor, Fahrer dabei zu profilieren, ihre bisherigen Daten zum Training der Algorithmen zu verwenden und nicht ausreichend offenzulegen, wie die Preise zustande kommen. Das verstoße nach Auffassung der Klägerseite gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung.

Die Organisation beruft sich unter anderem auf Artikel 22. Dieser schützt Menschen unter bestimmten Voraussetzungen vor ausschließlich automatisierten Entscheidungen, wenn diese rechtliche oder ähnlich schwerwiegende Folgen haben. WIE International verlangt Schadenersatz für entgangene Einnahmen und nicht materielle Schäden wie Stress und Angst. Zudem soll das Gericht Uber verpflichten, das beanstandete System zu beenden und die Berechnung der Vergütung offenzulegen.

Studie sieht sinkende Verdienste und höhere Provisionen

Eine von Forschern der University of Oxford gemeinsam mit Worker Info Exchange erstellte Studie untersuchte Daten von 258 Fahrern und rund 1,5 Millionen Fahrten zwischen 2016 und 2024.

Demnach sank der durchschnittliche Bruttostundenverdienst vor Betriebskosten nach der Einführung der dynamischen Bezahlung von etwa 22,20 auf 19,06 Pfund. Ubers durchschnittlicher Anteil an den Fahrpreisen sei zugleich von rund 25 auf 29 Prozent gestiegen. Bei einzelnen Fahrten habe der Konzern mehr als die Hälfte des Fahrpreises einbehalten.

Uber erklärte dem Guardian, die Untersuchung beruhe auf unvollständigen und selektiv ausgewählten Daten. Die Klägerseite führt die Zahlen dagegen als Beleg dafür an, dass die dynamische Bezahlung das Einkommen vieler Fahrer gedrückt und unberechenbarer gemacht habe.

Uber bestreitet personalisierte Vergütung

Uber weist die Anschuldigungen kategorisch zurück. Die App nutze aktuelle Angaben zur jeweiligen Fahrt, darunter Strecke, voraussichtliche Dauer und Ziel, um die Vergütung zu berechnen. Das bisherige Annahme- oder Ablehnungsverhalten eines Fahrers werde nicht verwendet, um ihm einen persönlichen Preis anzubieten.

Unterschiedliche Angebote für ähnliche Fahrten könnten unter anderem durch ungenaue GPS-Daten, eine veränderte Nachfrage, Bonusprogramme oder Tests neuer Funktionen entstehen, erklärte Uber in einer Stellungnahme. Die Fahrer sähen vor der Annahme, wie viel sie verdienten und wohin die Fahrt führe.

„Wir haben die Klage noch nicht gesehen, weisen die Anschuldigungen aber kategorisch zurück“, sagte ein Uber-Sprecher dem Guardian. Der Anteil, den der Konzern von den Fahrpreisen einbehalte, sei weitgehend stabil geblieben.

Datenschutzbehörde verhängte bereits Millionenstrafe

Erst im August hatte die niederländische Datenschutzbehörde gegen Uber eine Geldstrafe von 825 Millionen Euro verhängt. Nach der von Reuters eingesehenen Entscheidung soll der Konzern Fahrerkonten automatisiert gesperrt oder deaktiviert haben, ohne die Betroffenen ausreichend zu informieren oder eine angemessene menschliche Überprüfung zu gewährleisten.

Uber bestreitet Teile der Feststellungen, hält die Strafe für unverhältnismäßig und will Berufung einlegen. Die Entscheidung betrifft nicht das nun angegriffene Vergütungssystem. Sie zeigt jedoch, dass der Einsatz automatisierter Entscheidungen gegenüber Uber-Fahrern bereits im Visier europäischer Datenschützer steht.

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