Drei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt liegt der Justiz eine ungewöhnliche Strafanzeige vor. Für eine 95-Jährige, die seit vier Jahren an Demenz erkrankt ist, soll in einem Dessauer Pflegeheim per Brief gewählt worden sein – ohne Wissen ihres Bevollmächtigten. Der 74-jährige Neffe hat über einen Anwalt Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Recherchiert hat den Fall die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung (gehört wie die Berliner Zeitung zur Ostdeutschen Medienholding).
Am 27. August fragte der Bevollmächtigte in der Einrichtung nach den Wahlunterlagen seiner Tante. Eine Mitarbeiterin habe ihm am Tag darauf am Telefon versichert, sie habe die Unterlagen der Bewohner aus Zeitmangel eingesammelt und geschreddert. Im Dessauer Wahlbüro hörte er am 31. August das Gegenteil: Am 10. August seien Briefwahlunterlagen beantragt worden, die Stimme sei längst abgegeben. Vorgelegt worden sei ihm ein Antrag mit einer, wie er sagt, krakeligen Unterschrift.
Die Demenz nimmt der Frau das Wahlrecht nicht. Pauschale Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen hat Sachsen-Anhalt 2019 aus seinem Wahlgesetz gestrichen, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wählen darf sie aber nur selbst: Wer als Hilfsperson ein Kreuz setzt, ohne dass der Wahlberechtigte eine Entscheidung geäußert hat, wählt nach Paragraf 107a Strafgesetzbuch unbefugt. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft.
Das Heim ließ Anfragen unbeantwortet, die Stadt bestätigte nur, dass ihr der Vorfall bekannt ist. Bewiesen ist bislang nichts.
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