Nach der Berichterstattung der OAZ über einen mutmaßlichen Wahlbetrug in einem Dessauer Seniorenheim hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen. Demnach soll eine bisher unbekannte Person die Wahlunterlagen einer 95-jährigen Person ohne Vollmacht ausgefüllt und für sie gewählt haben. Der Bevollmächtigte der Seniorin hat Strafanzeige gestellt.
Einen Tag, nachdem die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung exklusiv über den Fall berichtet hatte, beobachtete ein Reporter dieser Zeitung vor Ort, wie zwei Zivilbeamte mit einem Koffer in der Hand die Seniorenresidenz in der Heidestraße betraten.
Nachdem die Beamten zur Mittagszeit am Donnerstag, den 3. September, das Gebäude betreten hatten, verließ das Duo, bestehend aus einem Polizisten und einer Polizistin, nach rund zwei Stunden die „Marthahaus Seniorenresidenz“ wieder. Weitere Angaben machte die Polizei bislang nicht. Die Beamten verwiesen auf die Pressestelle.
Altersheim verweigert Auskunft
Auf Nachfrage der OAZ wollten sich auch die Mitarbeiter des Marthahauses nicht äußern. Eine Mitarbeiterin erklärte, sie habe von dem Vorfall aus der Presse erfahren. Zu den Vorwürfen könne sie jedoch nichts sagen. Andere Mitarbeiter vor Ort verwiesen lediglich darauf, dass die Geschäftsführung im zweiten Seniorenheim an der Bernburger Straße ansässig sei.
Auch dort bezog das Unternehmen zu den Vorwürfen keine Stellung. Während ein Mitarbeiter darauf verwies, dass niemand aus der Geschäftsführung vor Ort sei, wies eine andere Mitarbeiterin darauf hin, Fragen lediglich an die Staatsanwaltschaft zu adressieren. „Die Ermittlungen laufen“, sagte die Mitarbeiterin.
Exklusiv: Wahlbetrug-Verdacht in Dessau – Jemand hat für eine demente 95-Jährige gewählt
Auch auf Anfrage dieser Zeitung, sowohl telefonisch als auch per E-Mail, reagierte das Unternehmen bislang nicht. Am Telefon wurde deutlich gemacht, dass mit der Zeitung nicht gesprochen werde.
Die Stadt Dessau-Roßlau teilte dieser Zeitung inzwischen mit, zu dem angefragten Sachverhalt „derzeit keine inhaltliche Stellung“ zu nehmen. Der betreffende Vorgang sei Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens der zuständigen Staatsanwaltschaft. „Aufgrund des laufenden Verfahrens und der damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben machen“, erklärte die Stadt.
Man könne insbesondere weder zu einzelnen Aspekten des Sachverhalts noch zu etwaigen Ermittlungsmaßnahmen oder deren Ergebnissen Stellung nehmen. Weiter heißt es: „Bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ist am 01.09.2026 eine Strafanzeige eingegangen. Die Ermittlungen wurden diesbezüglich aufgenommen.“
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