Der von dieser Redaktion exklusiv veröffentlichte Verdachtsfall auf Briefwahlbetrug in einem Dessauer Pflegeheim ist von mehreren überregionalen Medien aufgegriffen worden. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft, die AfD spricht von einem Skandal, die Stadt Dessau-Roßlau äußert sich mit Verweis auf das laufende Verfahren inhaltlich nicht.
Nach Angaben des 74-jährigen Bevollmächtigten Klaus-Lothar Bebber soll in der Seniorenresidenz „Marthahaus“ per Briefwahl für seine seit vier Jahren demente Tante abgestimmt worden sein, ohne dass er davon Kenntnis hatte. Eine Mitarbeiterin habe ihm am Telefon mitgeteilt, die Wahlunterlagen aus Zeitmangel eingesammelt und geschreddert zu haben. Im Wahlbüro sei ihm jedoch bestätigt worden, dass bereits am 10. August Briefwahlunterlagen beantragt und die Stimme abgegeben worden seien. Bebber erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt.
Frage nach dem Stimmenklau bei Bild
Die Bild-Zeitung stützt sich in ihrem Bericht auf die Recherche dieser Redaktion und gibt die Chronologie des mutmaßlichen Vorfalls wieder. Zusätzlich zitiert das Blatt den AfD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, der in einem Videobeitrag unter dem Titel „Erster Fall von Wahlfälschung in Sachsen-Anhalt?“ von einem „riesengroßen Skandal“ gesprochen habe. Siegmund rief seine Anhänger dazu auf, in ihren Familien auf ähnliche Vorgänge zu achten. Auch eine Bild-Anfrage an das Seniorenheim sei unbeantwortet geblieben.
Die Welt nimmt den Fall zum Anlass, unter der Überschrift „AfD-Landeschef ist ‚zutiefst wütend‘“ über Zweifel der Partei an der Briefwahl und die Reaktion des Landeswahlleiters zu berichten. Auch hier bildet der Exklusivbericht der Ostdeutschen Allgemeinen die Grundlage.
ZDFheute griff den Vorwurf ebenfalls auf und ordnete ihn als AfD-Strategie ein, „Zweifel an der Wahl zu schüren“. Der Sender berichtet, die Polizei Dessau-Roßlau habe bestätigt, dass Ermittlungen aufgenommen worden seien. Die Landeswahlleiterin für Sachsen-Anhalt erklärte gegenüber ZDFheute, sie habe mit dem zuständigen Wahlkreisbüro Kontakt aufgenommen und das weitere Vorgehen werde wahlrechtlich geprüft. Die Briefwahl sei „rechtlich umfassend geregelt und organisatorisch durch zahlreiche Sicherheitsmechanismen geschützt“. Zugleich könne das Wahlrecht „keinen vollständigen Schutz gegen vorsätzliches kriminelles Verhalten einzelner Personen“ gewährleisten.
Nius bekommt neue Auskunft der Stadt
Das Portal Nius gibt die Recherche der OAZ ausführlich wieder und ergänzt sie um eine eigene Anfrage bei der Stadt Dessau-Roßlau. Diese teilte mit, der Vorgang sei Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der zuständigen Staatsanwaltschaft. Zu einzelnen Aspekten oder Ermittlungsmaßnahmen könne derzeit keine Stellung genommen werden.
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