Siedlungsbau

Israel: Gericht lässt Ausschreibung für E1-Siedlungsprojekt im Westjordanland weiterlaufen

Ein Gericht lehnt den vorläufigen Stopp des umstrittenen Bauvorhabens ab. Die Klagen gegen das Projekt sind damit aber noch nicht entschieden.

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Häuser in der israelischen Siedlung Maale Adumim am Rand des E1-Gebiets im Westjordanland

Häuser in der israelischen Siedlung Maale Adumim am Rand des E1-Gebiets im Westjordanland

© Debbie Hill/imago

Das Jerusalemer Bezirksgericht hat am Dienstag einen vorläufigen Stopp der Ausschreibung für das umstrittene Siedlungsprojekt E1 im Westjordanland abgelehnt. Die drei zusammengefassten Klagen gegen das Vorhaben werden jedoch weiter geprüft, wie die israelische Nachrichtenseite Ynet berichtete.

Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung richtete sich gegen den Bau von 1234 Wohnungen in sieben Wohnkomplexen östlich von Jerusalem. Eingereicht wurde er von den israelischen Organisationen Ir Amim, Bimkom und Peace Now sowie palästinensisch-beduinen Bewohnern. Sie wollten verhindern, dass während des laufenden Verfahrens Fakten geschaffen werden, die sich später nicht mehr rückgängig machen lassen.

Richter Nimrod Flax erklärte nach Angaben von The National, bis zum Baubeginn und zu tatsächlichen Veränderungen vor Ort werde noch erhebliche Zeit vergehen. Über die Klagen könne voraussichtlich vorher entschieden werden. Der Staat habe zudem zugesichert, den Fortgang der Ausschreibung nicht als vollendete Tatsache anzuführen. Interessenten seien darauf hingewiesen worden, dass mögliche Rechte aus dem Verfahren vom späteren Gerichtsurteil abhängen.

Ausschreibung endet vor der Wahl

Die Kläger werfen den Behörden vor, die Ausschreibung ohne die zuvor zugesagte Benachrichtigung veröffentlicht zu haben. Nach Angaben von Peace Now endet die Angebotsfrist am 19. Oktober und damit acht Tage vor der israelischen Parlamentswahl. Die 1234 Wohnungen bilden den ersten Teil des im Jahr 2025 genehmigten E1-Projekts, das insgesamt 3401 Einheiten umfasst.

Das Gebiet liegt zwischen Ost-Jerusalem und der israelischen Siedlung Maale Adumim. Kritiker warnen, seine Bebauung würde die Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Westjordanland erheblich beeinträchtigen und Ost-Jerusalem weiter von den palästinensischen Gebieten abschneiden. Damit würden die Aussichten auf einen zusammenhängenden palästinensischen Staat weiter geschmälert.

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, die Niederlande und Norwegen hatten Israel im August in einer gemeinsamen Erklärung zur Rücknahme der Ausschreibung aufgefordert.

Großbritannien will nach einem Reuters-Bericht nun ein Einfuhrverbot für Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland ankündigen. Der Schritt war bereits vor der Gerichtsentscheidung vorbereitet worden.

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