Cyberangriff

Hackerangriff Berlin: Senat plant Kontaktstelle für Betroffene

Nach dem massiven Hackerangriff in Berlin sucht der Senat nach Lösungen, um verunsicherten Menschen zu helfen. So soll die Hilfe aussehen.

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Der Berliner Senat plant eine Kontaktstelle für Betroffene nach dem Datenleck bei der Rhysida-Attacke.

Der Berliner Senat plant eine Kontaktstelle für Betroffene nach dem Datenleck bei der Rhysida-Attacke.

© Sebastian Gollnow/dpa

Nach dem Cyberangriff auf zwei Berliner Senatsverwaltungen richtet der Senat eine Anlaufstelle für potenziell betroffene Bürger und Unternehmen ein. Das teilte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) im Anschluss an eine Senatssitzung mit.

Digitalstaatssekretär Florian Hauer erklärte, das Angebot richte sich an Personen, die einen Abfluss ihrer Daten vermuten. Zunächst solle ein zentraler E-Mail-Kontakt eingerichtet werden, auch eine Telefon-Hotline sei denkbar. Details stünden noch nicht fest, die Umsetzung solle jedoch möglichst rasch erfolgen.

Zwei Millionen Euro Lösegeld gefordert

Der Angriff auf Teile des Datennetzes der Berliner Verwaltung wurde am 14. August bekannt. Betroffen sind die Senatsverwaltungen für Bauen und für Verkehr. Die Hackergruppe Rhysida forderte 30 Bitcoin, umgerechnet rund zwei Millionen Euro. Nachdem der Senat die Zahlung verweigerte, veröffentlichten die Täter nach Ablauf ihres Ultimatums mindestens 1,2 Millionen Datensätze.

Nach Angaben Hauers liegen derzeit keine Hinweise vor, dass das Landesnetz weiterhin infiltriert sei. Die Auswertung der von den Angreifern heruntergeladenen Daten und die forensische Prüfung des Netzes würden jedoch noch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Identifikation Betroffener kann Wochen dauern

Hauer schloss nicht aus, dass auch Daten von Berlinern sowie Unternehmen betroffen sind, die mit den beiden Senatsverwaltungen in Kontakt standen – etwa im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren. Diese Personen zu identifizieren und zu informieren, sei aufgrund der Datenmengen aufwendig und könne Wochen dauern.

Die Anlaufstelle solle besorgten Menschen allgemeine Hinweise geben, wie sie sich verhalten können und worauf sie achten sollten. Zudem sollen Kriterien vermittelt werden, anhand derer sich eine mögliche Betroffenheit einschätzen lässt. Unterstützt wird der Senat dabei beratend von einer externen Rechtsanwaltskanzlei sowie der Datenschutzbeauftragten des Landes.

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