Wenige Themen sind im Berliner Wahlkampf so präsent wie die Mietpreise. Ob Enteignungen, Neubau oder Quoten für bezahlbare Wohnungen – etliche Parteien fahren Kampagnen gegen das Reizthema. Jetzt liefert eine neue Auswertung des Verbraucherrechtsportals Allright neue Zahlen zu dem alten Gefühl, dass die Berliner Mieten zu teuer sind.
Allright hat dazu 821 konkrete Mieten von Berliner Einwohnern analysiert. Heraus kam: „In den ausgewerteten Fällen liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 925,59 Euro, zulässig wären im Mittel 581,28 Euro“, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Das sind 344 Euro zu viel – jeden Monat. Im Jahr sind das rund 4100 Euro.
Am weitesten überzogen sind die Mieten laut der Auswertung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Dort liegt die tatsächliche Miete bei 16,08 Euro pro Quadratmeter, zulässig wären 8,51 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um fast 89 Prozent.
Alle Bezirke mehr als 40 Prozent über der zulässigen Miete
Neben Friedrichshain-Kreuzberg fallen besonders die innenstadtnahen Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln in der Statistik auf. In all diesen Gegenden liegen die Mietpreise laut der Auswertung rund 70 Prozent oder mehr über der zulässigen Miete. Doch auch in den nach dieser Aufstellung günstigsten Bezirken Reinickendorf und Marzahn-Hellersdorf beträgt der Zuschlag noch 45 beziehungsweise 42 Prozent.
„Wenn ein überwiegender Anteil der Mieter im Schnitt mehr als 340 Euro im Monat über der ermittelten zulässigen Miete zahlt, sprechen wir nicht mehr über Einzelfälle“, sagt Sarina Minch, Rechtsanwältin bei Allright.
Blick auf Neubauwohnungen im Berliner Bezirk Schöneberg (Archivbild).
© Monika Skolimowska/dpa
Gesetzlicher Anspruch reicht nicht
Eigentlich gilt in ganz Berlin eine Mietpreisbremse. Diese begrenzt die zulässige Miete einer Wohnung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent. Allerdings sind davon Neubauwohnungen ausgenommen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstvermietet wurden, sowie Vermietungen „nach einer umfassenden Modernisierung“, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf ihrer Webseite mitteilt.
Auch normale Modernisierungen dürfen zu höheren Mieten führen, wenn sie weniger als drei Jahre vor Mietbeginn durchgeführt wurden. Entscheidend ist bei all diesen Einschränkungen der Einzelfall.
So schlussfolgert Dominik Drerup, der Geschäftsführer von Allright im Gespräch mit dieser Redaktion, dass die Mietpreisbremse „grundsätzlich ein wirksames Schutzinstrument“ sei. Das Problem, das die Daten offenlegen: „Ein gesetzlicher Anspruch allein führt noch nicht automatisch zu einer niedrigeren Miete.“
Auch juristisch vorgehen ist keine Garantie
Es komme in der Praxis darauf ankommen, die Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu erkennen und Rechte gegebenenfalls durchzusetzen. In den erfolgreichen Fällen, die Allright für seine Kunden erstritten hat, sei die Miete im Schnitt um rund 25 Prozent reduziert worden. Allerdings war von den begonnenen Fällen laut Drerup auch nur knapp jeder Vierte überhaupt erfolgreich.
Das Unternehmen weist darauf hin, dass die Stichprobe nur seine eigenen Kunden umfasst: „Die Stichprobe besteht aus Nutzern des Allright-Mietpreis-Checks und ist daher nicht repräsentativ für sämtliche Berliner Mietverhältnisse.“ Dass die Mieten schmerzhaft hoch sind, spüren allerdings auch die anderen Berliner ohne Zweifel. So verfolgen mehrere Parteien dieses Thema im Wahlkampf.
Was die Parteien planen
Besonders die Linke pocht auf die Umsetzung des Volksentscheids von 2021. Dort stimmten rund 59 Prozent für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Außerdem will sie ein Landesamt für Mieterschutz einführen und mit einem „Sicher-Wohnen-Gesetz“ Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen dazu verpflichten, einen bestimmten Anteil an Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen zu vermieten.
Staatsbesuch in Berlin: Wie Berlin für den Emirate-Scheich sein Elend wegräumt
Stärkung der Moral: Russland schickt Knochen aus dem 14. Jahrhundert an die Front
Auch die Grünen möchten ein „Bezahlbares-Mieten-Gesetz“ mit ähnlichen Forderungen. Außerdem ist der Umbau von leeren Büroflächen zu Wohnraum ein Anliegen der Partei. Die SPD setzt unter anderem auf ein Mietenregister zur besseren Transparenz und auf eine Mietenaufsicht. Wie die CDU will sie in den nächsten fünf Jahren 100.000 neue Wohnungen entstehen lassen.
Enteignungen lehnt die CDU strikt ab. Auch eine Quote für Sozialwohnungen möchte sie nicht einführen; hingegen setzt sie auf mehr Anreize für Investitionen. So soll der Markt gestärkt und nicht reguliert werden.
Die AfD möchte Wohnraum nach einem sogenannten „Einheimischenmodell“ bevorzugt an Menschen vergeben, die eine „Berliner Verwurzelung“ haben. Damit möchte sie Asylmigration nach Berlin eindämmen. Außerdem möchte sie Neubauten beschleunigen, indem sie das Berliner Energiewendegesetz und die Solarpflicht abschaffen will.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]