Abgeordnetenhauswahl

Neue Klage vor der Berlin-Wahl: Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden

Die Behörden schweigen zur Wahlvorbereitung und das Verwaltungsgericht sieht keine Eile. Marcel Luthe klagt weiter und die Prozesskosten trägt die Ostdeutsche Medienholding.

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Bei der letzten Berlin-Wahl kam es zu erheblichen Mängeln, sodass diese wiederholt werden musste.

Bei der letzten Berlin-Wahl kam es zu erheblichen Mängeln, sodass diese wiederholt werden musste.

© Michael Kappeler

Berlin wählt am 20. September zum ersten Mal regulär seit der Annullierung von 2021. Damals erklärte der Verfassungsgerichtshof die Wahlen vollständig für ungültig: zu wenige Wahlkabinen, falsche Stimmzettel, eine Landeswahlleitung, die ihre Leit- und Kontrollfunktion nicht ausübte – die erste Aufhebung einer kompletten Landtagswahl in der bundesdeutschen Geschichte.

Herausgearbeitet hatte die Mängel der frühere Abgeordnete Marcel Luthe, der die Wahl angefochten und dafür rund 30.000 Seiten Wahlniederschriften ausgewertet hatte. Luthe schreibt als freier Autor und Kolumnist auch für diese Zeitung. Vor der kommenden Wahl vermutet er erneut Missstände und versucht, die Auskünfte der Behörden vor Gericht zu erstreiten.

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