Sozialleistungen

Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen im Vorjahr um 15 Prozent gesunken

Die Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen ist deutlich zurückgegangen. Häufigstes Herkunftsland bleibt Syrien.

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Die Zahl der Menschen, die Asylbewerberleistungen bezogen haben, ist erneut gesunken.

Die Zahl der Menschen, die Asylbewerberleistungen bezogen haben, ist erneut gesunken.

© Daniel Löb/dpa

Rund 390.000 Personen haben Ende vergangenen Jahres in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Das waren 15 Prozent oder 71.400 Personen weniger als am Jahresende 2024, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mitteilte.

Mit 64.600 Personen oder 17 Prozent stellte Syrien das häufigste Herkunftsland der Empfänger. Es folgten die Türkei mit 15 Prozent, Afghanistan mit 10 Prozent und der Irak mit 7 Prozent. 5 Prozent der Leistungsberechtigten stammten aus der Ukraine. Fast die Hälfte der Leistungsbeziehenden (48 Prozent) kam aus Asien, 30 Prozent aus Europa und 17 Prozent aus Afrika.

Mehrheit männlich, knapp ein Drittel minderjährig

61 Prozent der Regelleistungsempfänger waren nach Angaben des Bundesamtes männlich, 39 Prozent weiblich. 31 Prozent waren minderjährig, 62 Prozent zwischen 18 und 49 Jahre alt und 7 Prozent 50 Jahre und älter.

Zu den Regelleistungen zählen laut Destatis Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs wie Ernährung, Unterkunft und Kleidung sowie Leistungen in besonderen Fällen. Letztere sind Personen vorbehalten, die sich seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich beeinflusst haben.

Rückgang auch bei besonderen Leistungen

Rund 214.800 Menschen erhielten Ende 2025 besondere Asylbewerberleistungen, die unabhängig von der Aufenthaltsdauer in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden können. Dazu zählen etwa Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Auch hier fiel die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent. Etwa 10.000 dieser Personen hatten ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen und bezogen keine Regelleistungen.

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Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz wechselten laut Destatis spätestens am 31. August 2022 aus dem AsylbLG in das Sozialgesetzbuch und erhalten seither Bürgergeld oder Sozialhilfeleistungen.

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