Wer heute 16 Jahre alt ist, wird länger mit den Folgen heutiger politischer Entscheidungen leben als die meisten, die sie treffen. Warum also erst mit 18 mitentscheiden? Es ist eines der stärksten Argumente für die Herabsenkung des Wahlalters. Und eines, das sich bei näherem Hinsehen selbst ein Problem schafft.
Denn was für einen 16-Jährigen gilt, gilt für einen 15-Jährigen erst recht. Ein Zehnjähriger wird mit den Folgen heutiger Schulden- oder Rentenpolitik noch länger leben. Und auch ein neugeborenes Kind gehört vom ersten Lebenstag an zu jenem Volk, von dem nach Artikel 20 des Grundgesetzes alle Staatsgewalt ausgeht. So konsequent wird die Wahlalterdebatte zwar nicht geführt, und dennoch scheint es inzwischen zum politischen Usus zu werden, das Wahlalter Stück für Stück von der Volljährigkeit zu lösen.
Wählen ab dem Tag der Geburt?
Am kommenden Sonntag, 20.9., dürfen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern erstmals 16- und 17-Jährige ihre Landesparlamente wählen. Begründet wird die Absenkung mit einer stärkeren Berücksichtigung junger Interessen, mit mehr politischer Teilhabe und nicht zuletzt mit Generationengerechtigkeit. Doch all diese Argumente haben eines gemeinsam: Sie machen die Betroffenheit junger Menschen zum Maßstab der Wahlaltersgrenze. Wer dieser Logik konsequent folgt, müsste die Grenze immer weiter nach unten verschieben.
Genau deshalb ist es falsch, die zumindest noch auf Bundesebene bestehende Grenze auf 16 Jahre abzusenken. Eine Altersgrenze beim Wahlrecht ist keine willkürlich gezogene Schranke, die möglichst weit nach unten verschoben werden müsste. Sie markiert den Zeitpunkt, von dem an der Staat grundsätzlich davon ausgeht, dass ein Mensch seine politischen Entscheidungen selbstständig und eigenverantwortlich trifft. Dafür bietet die Volljährigkeit mit 18 Jahren einen nachvollziehbaren und bereits im Recht verankerten Anknüpfungspunkt.
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Dass Wahlalter und Volljährigkeit miteinander verbunden werden, ist auch historisch keineswegs ungewöhnlich. In der Weimarer Republik wurde das Wahlalter von 25 auf 21 Jahre gesenkt; 21 war zugleich die damalige Grenze der Volljährigkeit. Heute beginnt die Volljährigkeit mit 18 Jahren. Auch Artikel 38 des Grundgesetzes zieht für die Bundestagswahl genau dort die Grenze: „Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“
Wie erklärungsbedürftig die Entkopplung ist, zeigt ausgerechnet Mecklenburg-Vorpommern. Dort darf am kommenden Sonntag erstmals wählen, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Wer selbst in den Landtag einziehen will, muss dagegen weiterhin 18 sein. Natürlich ist die Verantwortung eines Abgeordneten größer als die eines einzelnen Wählers. Trotzdem liegt darin ein bemerkenswerter Unterschied: Der Gesetzgeber hält die Volljährigkeit weiterhin für relevant, wenn politische Verantwortung unmittelbar übernommen werden soll, löst die Wahlentscheidung selbst aber davon. Kurios.
Hauptsache wählen? Das sollte nicht der Ansatz sein, wenn die Souveränität vom Volk ausgeht.
© Liesa Johannssen/photothek.net
Und noch ein Punkt ist entscheidend: Mit der Absenkung des Wahlalters wird etwas vorausgesetzt, was in der Realität kaum Beachtung findet. Denn wer 16-Jährige an der Wahlurne zu einem Teil des Souveräns macht, traut ihnen zu, eine eigenständige politische Entscheidung zu treffen. Aber politische Urteilsfähigkeit entsteht nicht mit dem Geburtstag. Sie setzt Wissen, Auseinandersetzung und ein grundlegendes Verständnis politischer Zusammenhänge voraus.
Wer entscheidet in Deutschland worüber? Was kann ein Landtag verändern, was der Bundestag, was die Europäische Union? Wie entsteht ein Gesetz? Welche Folgen haben haushaltspolitische Entscheidungen? Wie lässt sich tatsächlich prüfen, ob politische Versprechungen nicht nur wahlkampfpolitische Luftschlösser sind?
Politische Bildung vs. politische Erziehung
Die Liste dessen, was zu einer fundierten politischen Urteilsbildung gehört, ließe sich lange fortsetzen. Doch ausgerechnet hier leistet sich Deutschland einen bemerkenswerten Widerspruch. Während immer häufiger über ein niedrigeres Wahlalter gesprochen wird, fristet politische Bildung an vielen Schulen noch immer ein Schattendasein. Wer jungen Menschen früher politische Verantwortung übertragen will, müsste zuerst dafür sorgen, dass sie das notwendige Handwerkszeug erhalten.
Damit sind ausdrücklich nicht jene Projekttage und Workshops gemeint, mit denen Schulen politische Bildung gern an externe Organisationen auslagern. Politisch eingefärbte NGOs sollten nicht unter dem Deckmantel politischer Bildung agieren können und Schülern die vermeintlich richtige Haltung näherbringen. Wer jungen Menschen Politik tatsächlich zugänglich machen will, muss Widersprüche sichtbar machen, Gegenargumente zulassen und politische Interessen offenlegen. Alle Parteien.
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Gerade darin liegt der Unterschied zwischen politischer Bildung und politischer Erziehung. Wer nur ausgewählte Themen behandelt, erwünschte Haltungen vermittelt oder gesellschaftspolitische Fragen von vornherein mit einer richtigen und einer falschen Antwort versieht, bildet keine mündigen Wähler. Dabei sollten den Befürwortern der Herabsenkung des Wahlalters doch eigentlich auch die Wahlgrundsätze bekannt sein: Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Und noch etwas: Niemand würde einem Menschen eine verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, ohne ihn zuvor mit ihren Grundlagen vertraut zu machen. Beim Wählen scheint dagegen mitunter die Hoffnung zu genügen, das notwendige Wissen werde schon mit dem Stimmzettel kommen.
Tatsächlich wird sogar für das Wahlrecht ab 16 argumentiert, eine frühere Wahlberechtigung könne die politische Bildung fördern. Damit wird die Reihenfolge auf den Kopf gestellt: Nicht das Wahlrecht sollte politische Bildung erzwingen. Politische Bildung sollte junge Menschen auf politische Verantwortung vorbereiten.
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