An Berliner Gerichten muss derzeit keine Amtstracht getragen werden. Nach Informationen dieser Zeitung ist die entsprechende Verordnung bereits zum 31. März 2026 ausgelaufen. Die weitere Anwendung werde zwar empfohlen, eine Pflicht zum Tragen einer Robe gibt es allerdings derzeit nicht.
Die letzte Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane wurde am 20. März 2024 erlassen. Sie sieht vor, dass Berufsrichter, Handelsrichter, ehrenamtliche Verwaltungsrichter und die nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Bundesnotarordnung zu ehrenamtlichen Richtern ernannten Rechtsanwälte sowie Notare, Staatsanwälte, Amtsanwälte, Urkundsbeamte der Geschäftsstelle und mit deren Aufgaben betraute Personen zum Tragen einer Amtstracht verpflichtet sind.
Die Amtstracht unterscheidet sich jedoch nach der Funktion ihres Trägers. Roben der Richter haben einen Besatz aus Samt, die der Staatsanwälte ebenfalls, allerdings schmaler. Rechtsanwälte tragen einen schmalen Besatz aus Seide an ihrer Robe.
Im Pyjama vor Gericht?
„Eigentlich könnten Richter, Staatsanwälte und Verteidiger aktuell im Schlafanzug vor Gericht auftreten“, kommentiert der Berliner Strafverteidiger Ehssan Khazaeli die Situation. In Extremfällen sei man ohne Robe so behandelt worden, als sei man nicht anwesend. Tatsächlich erging 2015 vor dem Landgericht Augsburg auch ein entsprechendes Urteil. Ein Rechtsanwalt war in einem Zivilprozess ohne Robe erschienen. Der Richter weigerte sich daraufhin, die Verhandlung durchzuführen.
Faktisch geändert habe sich bei Gericht allerdings noch nichts. Die meisten Juristen hätten nicht einmal mitbekommen, dass die Verordnung seit sechs Monaten außer Kraft getreten ist. „Die Berufstracht ist Tradition und erinnert uns und den Bürger daran, dass wir neutrale Rollen vor Gericht einnehmen“, erklärt Rechtsanwalt Khazaeli.
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