Sanktionen

Causa Usmanow: Auch Italien und Kroatien wohl zur De-Sanktionierung bereit

Nicht nur Frankreich und die Slowakei unterstützen die Aufhebung der Sanktionen gegen den Milliardär. Nur wenige Tage bleiben der EU zur Entscheidung.

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Milliardär Alischer Usmanow

Milliardär Alischer Usmanow

© NEWSIMAGES.DE/Georg Hilgemann

Nach Angaben der Financial Times und der italienischen Affaritaliani sprechen sich jetzt auch Italien und Kroatien für die De-Sanktionierung des usbekisch-russischen Milliardärs Alischer Usmanow aus. Zuvor hatte sich Frankreich im Streit um die Verlängerung der EU-Sanktionen der slowakischen Position angeschlossen und gefordert, ihn von der Liste zu streichen.

Wegen des Konflikts haben die EU-Botschafter die Sanktionen gegen rund 3000 russische Personen und Einrichtungen am Dienstag nicht wie geplant um sechs oder zwölf Monate, sondern vorerst nur um eine Woche verlängert. Nun wird in Verhandlungen entschieden, wie die EU damit umgeht. Für die Sanktionsverlängerung ist Einstimmigkeit erforderlich.

Die Slowakei drängt seit Längerem darauf, Usmanow und einen weiteren russischen Unternehmer, den Bankier Michail Fridman, von der Liste zu nehmen. Bratislava hatte zuletzt im März entsprechende Forderungen gestellt. Italien und Kroatien hatten sich schon für die im März 2025 erfolgte Aufhebung der Sanktionen gegen Usmanows Schwester Gulbachor Ismailowa eingesetzt.

Neu ist die Unterstützung aus Paris. Laut Euronews präsentiert die französische Regierung die Forderung nach der Streichung Usmanows als politischen Kompromiss in der Hoffnung, dass die Slowakei nicht länger auf der Streichung beider Milliardäre besteht. Spekuliert wird auch, dass die französische Forderung mit einem aserbaidschanisch-französischen Deal zur Freilassung französischer Staatsbürger in Aserbaidschan zusammenhängt.

Widerspruch aus der Ukraine

In der Vergangenheit hatten sich unter anderem die Staatspräsidenten der Türkei und Aserbaidschans mehrfach für Usmanows De-Sanktionierung stark gemacht. Der aus Usbekistan stammende Unternehmer, der sich seit Jahren mit aller Kraft gegen die Sanktionen wehrt, gilt als einer der „putinfernsten“ unter den betroffenen Einzelpersonen.

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Deutlicher Widerspruch kam vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj auf X. Usmanow und Fridman seien „genau die Art russischer Geschäftsleute, die den Mut aufbringen müssen, konkrete Schritte gegen den Krieg zu unternehmen“. Bei 500 „Shaheds“ am Tag sei „ganz sicher nicht der Zeitpunkt, auch nur eine Diskussion über eine Lockerung der Sanktionen zu beginnen“, schrieb er. Man müsse den Druck auf Russland aufrechterhalten und Sanktionen verschärfen, „statt die Ukraine zu schwächen“.

Dem widersprach der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel, der neben Usmanow auch Elon Musk und den serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić vertritt. Ebenfalls auf X warf er dem ukrainischen Präsidenten die Instrumentalisierung sanktionierter Personen vor. Die Bilder der Zerstörung begründeten weder deren Verantwortlichkeit, noch rechtfertigten sie, diese „zu politischem Handeln zu nötigen“.

Selenskyjs Begründung, so Steinhöfel, bediene sich eben dieser Instrumentalisierung. Die Rechte sanktionierter Personen würden davon abhängig gemacht, dass sie „den politischen Zielen einer anderen Regierung dienen“. Sanktionen gegen Unterstützer und Finanziers des Krieges seien das eine – „schweren wirtschaftlichen Zwang einzusetzen, um Privatpersonen zu politischem Handeln zu nötigen, ist etwas völlig anderes“, so Steinhöfel. „Mut ist keine rechtliche Verpflichtung. Schweigen ist keine Schuld. Grundrechte sind keine Belohnung dafür, sich einer Regierung als nützlich zu erweisen.“

Parallel zu den diplomatischen Auseinandersetzungen läuft auch eine juristische Offensive. Usmanows Anwälte haben bereits im August einen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Ratspräsident António Costa, die Außenbeauftragte Kaja Kallas, den irischen Regierungschef Micheál Martin sowie die Rechtsberaterin des Rates, Emer Finnegan, gesandt.

Das Schreiben, das der Berliner Zeitung vorliegt, stammt von der Londoner Kanzlei Omnia Strategy LLP. Die Anwälte argumentieren, die Grundlage der Sanktionen sei weggebrochen: „Die Begründungen und Beweise des Rates für die Listung von Herrn Usmanow stützen sich auf Veröffentlichungen in Massenmedien und sozialen Medien.“ Zwischen 2022 und 2026 seien in 60 Ländern – darunter alle 27 EU-Mitgliedstaaten, die USA und Großbritannien – mehr als 3235 Veröffentlichungen korrigiert worden, um unwahre Behauptungen über Usmanow zu entfernen.

Betroffen seien unter anderem die New York Times, Reuters, die Financial Times, Forbes, Corriere della Sera, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, Bild und Welt. Mehr als 1300 Veröffentlichungen seien vollständig gelöscht worden. Journalisten in 22 Ländern hätten fast hundert Unterlassungserklärungen unterzeichnet, über 58.000 gefälschte Websites und Anzeigen seien entfernt worden.

Vorwürfe widerlegt und entkräftet

Zudem hätten 20 Urteile und einstweilige Verfügungen nationaler Gerichte in der EU – unter anderem gegen Forbes, die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Bild – die zugrunde liegenden Behauptungen als unwahr oder nicht belegt eingestuft. Dies sei genau jene „unabhängige Überprüfung“, die der Rat nach eigener Aussage nicht selbst vornehmen könne, argumentieren die Anwälte. Die Vorwürfe seien „in 27 von 27 EU-Mitgliedstaaten widerlegt und entkräftet“ worden. Mindestens 18 Quelldokumente aus den „Beweispaketen“ des Europäischen Auswärtigen Dienstes seien angefochten worden oder existierten nicht mehr; zwei komplette Beweispakete seien vollständig verschwunden.

Usmanow gehört zu den hartnäckigsten Anfechtungsklägern gegen die europäischen Sanktionen. Bisher blieb er erfolglos. Das EU-Gericht wies einen ursprünglichen Antrag auf Nichtigerklärung im Februar 2024 ab, ebenso eine erneute Klage im September 2025. Die Richter urteilten, der Rat habe ein hinreichend „spezifisches, präzises und schlüssiges“ Beweispaket zusammengestellt. Genau dieses Beweispaket, so Usmanows Anwälte, sei jedoch durch die Ergebnisse der Anti-Diffamierungsklagen widerlegt.

Die Berliner Zeitung begleitet Usmanows juristischen Kampf seit vier Jahren. Auch die deutsche Justiz hat den Unternehmer im Visier – bislang ohne Resultat. Mehrere Ermittlungen, unter anderem wegen Geldwäsche und Sanktionsverstößen, wurden eingestellt. Durchsuchungen und die Beschlagnahme von Gegenständen wurden für rechtswidrig erklärt. Inzwischen ist nur noch ein Verfahren in Steuersachen anhängig, bei dem es nach Ansicht von Rechtsexperten fragwürdig ist, ob es je zum Prozess kommen wird.

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