Vier Tage vor dem Urnengang hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zwei Eilbeschwerden von Marcel Luthe zurückgewiesen. Der ehemalige Abgeordnete, der auch als freier Autor und Kolumnist für diese Zeitung schreibt und schon die Chaoswahlen 2021 angefochten hatte, scheiterte am Mittwoch in zweiter Instanz mit dem Versuch, behördliche Auskünfte über die Wahlvorbereitung zu erzwingen.
Er wollte vor dem 20. September wissen, wie viele Wahlkabinen in den Wahllokalen tatsächlich stehen, ob die Kabinenvorgabe des Landeswahlleiters eine verbindliche Anordnung oder ein bloßer Hinweis ist und wo Stimmzettel und Urnen vor dem Wahltag gelagert werden. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Abgeordnetenhauswahl
Oberverwaltungsgericht weist Eilbeschwerden zur Berliner Wahlvorbereitung zurück
Wie viele Kabinen in den Berliner Wahllokalen tatsächlich stehen, wollte Marcel Luthe vor dem Wahltag wissen. Das Gericht sah darin kein gesteigertes öffentliches Interesse.
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Vier Tage vor dem Wahltag scheitert Marcel Luthe mit seinen Eilanträgen. Die Begründung kehrt die Reihenfolge von Recherche und Bericht um.
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